Dienstleistungen
Umschreibung eines Kraftfahrzeugs bei Zuzug (UO)
Beschreibung
Ein Fahrzeughalter, der den Hauptwohn- oder Firmensitz in das Stadtgebiet Regensburg verlegt, ist verpflichtet seine Kraftfahrzeuge umzumelden.
- Der Zulassungsantrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
- Die Kfz-Versicherung sowie das Hauptzollamt werden von der Zulassungsstelle automatisch über die Ummeldung informiert.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nicht erforderlich bei reiner Änderung der Adresse)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Bisherige Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen gewechselt werden – entfällt bei Beibehalt der Kennzeichen)
- ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
Wichtige Hinweise
Bitte bei i-Kfz beachten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2015 ausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2018 ausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
- Bei Wechsel des Kennzeichens: Sicherheitscodes der Siegel aller Kennzeichenschilder.
Gebühren
- 27,10 Euro Gebühr bei Umschreibung von Außerhalb mit Wechsel der Kennzeichen
- 23,60 Euro Gebühr bei Umschreibung von Außerhalb mit Beibehalt der Kennzeichen
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- zusätzlich KBA-Gebühren gem. GebOSt
- ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.
Dokumente
Rechtsgrundlage
§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Dienstleistung online
Terminvereinbarung
Kontakt
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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