Dienstleistungen

Umschreibung eines Kraftfahrzeugs bei Zuzug (UO)

Beschreibung

Ein Fahrzeughalter, der den Hauptwohn- oder Firmensitz in das Stadtgebiet Regensburg verlegt, ist verpflichtet seine Kraftfahrzeuge umzumelden.

  • Der Zulassungsantrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
  • Die Kfz-Versicherung sowie das Hauptzollamt werden von der Zulassungsstelle automatisch über die Ummeldung informiert.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nicht erforderlich bei reiner Änderung der Adresse)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Bisherige Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen gewechselt werden – entfällt bei Beibehalt der Kennzeichen)
  • ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
Wichtige Hinweise

Bitte bei i-Kfz beachten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2015 ausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2018 ausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • Bei Wechsel des Kennzeichens: Sicherheitscodes der Siegel aller Kennzeichenschilder.
Gebühren

  • 27,10 Euro Gebühr bei Umschreibung von Außerhalb mit Wechsel der Kennzeichen
  • 23,60 Euro Gebühr bei Umschreibung von Außerhalb mit Beibehalt der Kennzeichen
  • 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen 
  • 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 
  • zusätzlich KBA-Gebühren gem. GebOSt
  • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt 

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

 

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

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