Dienstleistungen

Bitte beachten!

Am Montag,19.01.2026, kommt es aufgrund von Wartungsarbeiten voraussichtlich ab 10 Uhr zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Online-Dienste aus dem Bürgerserviceportal. Die Wartungsarbeiten sollten zügig vormittags abgeschlossen sein.

Änderung der Halterdaten in Zulassungsbescheinigungen

Beschreibung

Die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Daher sind bei Änderungen von Adresse und/oder Name die entsprechenden Halterdaten zu aktualisieren.

Bitte beachten Sie, dass über i-Kfz nur eine Änderung der Adresse möglich ist. Namensänderungen, zum Beispiel durch Heirat, können nicht über die internetbasierte Fahrzeugzulassung erfasst werden.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungbescheinigung Teil I bei Änderung der Adresse
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei Änderung des Namens
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühren

  • 12,00 Euro für die Änderung von Halterdaten
  • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt 

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

 

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

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