Dienstleistungen

Änderung der Halterdaten in Zulassungsbescheinigungen

Beschreibung

Die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Daher sind bei Änderungen von Adresse und/oder Name die entsprechenden Halterdaten zu aktualisieren.

Bitte beachten Sie, dass über i-Kfz nur eine Änderung der Adresse möglich ist. Namensänderungen, zum Beispiel durch Heirat, können nicht über die internetbasierte Fahrzeugzulassung erfasst werden.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungbescheinigung Teil I bei Änderung der Adresse
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei Änderung des Namens
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühren

  • 12,00 Euro für die Änderung von Halterdaten
  • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt 

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

 

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

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