Dienstleistungen
Bitte beachten!
Am Montag,19.01.2026, kommt es aufgrund von Wartungsarbeiten voraussichtlich ab 10 Uhr zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Online-Dienste aus dem Bürgerserviceportal. Die Wartungsarbeiten sollten zügig vormittags abgeschlossen sein.
Änderung der Halterdaten in Zulassungsbescheinigungen
Die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Daher sind bei Änderungen von Adresse und/oder Name die entsprechenden Halterdaten zu aktualisieren.
Bitte beachten Sie, dass über i-Kfz nur eine Änderung der Adresse möglich ist. Namensänderungen, zum Beispiel durch Heirat, können nicht über die internetbasierte Fahrzeugzulassung erfasst werden.
- Zulassungbescheinigung Teil I bei Änderung der Adresse
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei Änderung des Namens
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 12,00 Euro für die Änderung von Halterdaten
- ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.
§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
Johann-Hösl-Straße 11
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Postfach: 11 06 43
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(0941) 507-93200
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