Dienstleistungen
Änderung der Halterdaten in Zulassungsbescheinigungen
Die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Daher sind bei Änderungen von Adresse und/oder Name die entsprechenden Halterdaten zu aktualisieren.
Bitte beachten Sie, dass über i-Kfz nur eine Änderung der Adresse möglich ist. Namensänderungen, zum Beispiel durch Heirat, können nicht über die internetbasierte Fahrzeugzulassung erfasst werden.
- Zulassungbescheinigung Teil I bei Änderung der Adresse
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei Änderung des Namens
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 12,00 Euro für die Änderung von Halterdaten
- ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.
§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
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