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Dienstleistungen

Energieeinsparung bei Baudenkmälern

Beschreibung

Energieausweis bei Baudenkmälern?

Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Baudenkmäler von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen!

Baudenkmäler in diesem Sinne sind Einzelbaudenkmäler sowie Ensembles.

Daher besteht auch für Gebäude innerhalb eines Ensembles, die nicht Einzeldenkmal sind, keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Eine Ausnahmegenehmigung bei Abweichungen von den Anforderungen des GEG ist nicht erforderlich.

Bei Baudenkmälern kann nach § 105 GEG von den Anforderungen des GEG abgewichen werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Energieeinsparmaßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. Ob dies der Fall ist, ist vom Eigentümer in eigener Verantwortung ggf. nach Beratung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu entscheiden.


Die Erteilung einer Erlaubnis für eine energetische Sanierung von Baudenkmälern wird daher gem. Art. 6 Abs. 2 DSchG i. d. R. dann versagt, wenn überwiegende Denkmalschutzvorbehalte vorliegen, denen auch nicht durch Nebenbestimmungen (oder Umplanungen) abgeholfen werden kann  und wenn dies verhältnismäßig ist. 

Kontakt

Abteilung Untere Denkmalschutzbehörde

Keplerstraße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-2452
(0941) 507-4459
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