Dienstleistungen
Zuschussfragen im Bereich Denkmalpflege
Der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern stehen im öffentlichen Interesse. Um die finanziellen Belastungen für den Bauherrn zu mildern, stellt der Staat verschiedene direkte und indirekte Finanzierungshilfen zur Verfügung:
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Finanzkraft der Eigentümer und nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Grundsätzlich steht vor einer möglichen Zuschussgewährung die Beantragung und Genehmigung der Baumaßnahmen.
Es kann auch nur der so genannte "denkmalpflegerische Mehraufwand" bezuschusst werden. Dieser ist die Differenz aus den entstandenen Mehrkosten, abzüglich der Kosten für den "normalen" Erhaltungsaufwand, der finanziert werden müsste, wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde.
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege kann die Möglichkeit der Bezuschussung aufgezeigt und über die weitere Vorgehensweise informiert werden. Die Bearbeitung der Zuschussanträge übernimmt die Untere Denkmalschutzbehörde.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
Für die Instandsetzung von Baudenkmälern bestehen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel folgende finanzielle Fördermöglichkeiten:
- Zuschüsse Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
- Zuschüsse des Bezirks Oberpfalz
- Zuschüsse und Darlehen der Bayerischen Landesstiftung
- Förderung aus dem Entschädigungsfonds
Außerdem gewährt der Staat für denkmalpflegerische Maßnahmen an Baudenkmälern und Ensembles eine Reihe von Steuervergünstigungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz (EstG).
Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege können gewährt werden (kein Rechtsanspruch) für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute. Die Höhe richtet sich vor allem nach Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, nach der Finanzkraft des Eigentümers und den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Bezuschusst wird der denkmalpflegerische Mehraufwand. Die Antragsformulare sind beim Amt für Archiv und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege erhältlich. Beizufügen sind Kostenvoranschläge der ausführenden Fachfirmen und ein Finanzierungsplan. Die Antragsunterlagen sind beim Amt für Archiv und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege einzureichen.
Zuschüsse des Bezirks Oberpfalz
Zuschüsse des Bezirks Oberpfalz können gewährt werden für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern, die in landesgeschichtlicher, kultureller, wissenschaftlicher, kunstgeschichtlicher, städtebaulicher oder volkskundlicher Hinsicht Bedeutung für den Bezirk haben. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute. Grundsätzlich von der Förderung ausgenommen sind kath. Pfarrkirchen. Die Höhe richtet sich vor allem nach Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, nach der Finanzkraft des Eigentümers und den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Bezuschusst wird der denkmalpflegerische Mehraufwand. Die Antragsformulare sind beim Amt für Archiv und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege oder beim Bezirk Oberpfalz erhältlich. Beizufügen sind Kostenvoranschläge der ausführenden Fachfirmen und ein Finanzierungsplan. Es werden Zuschüsse gegeben für Denkmäler (Bau- und Bodendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler). Die fachliche Beurteilung erfolgt durch den Bezirksheimatpfleger und durch das Landesamt für Denkmalpflege. Die Antragsunterlagen sind beim Amt für Archiv und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege einzureichen.
Zuschüsse und Darlehen der Bayerischen Landesstiftung
Für die Instandsetzung besonders bedeutsamer Baudenkmäler stellt die Bayerische Landesstiftung Mittel zur Verfügung; die Arbeiten müssen in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt werden. Träger der Maßnahme können Gemeinden oder sonstige Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige Einrichtungen sein, jedoch nicht Privatpersonen. Es empfiehlt sich, mit der Bayerischen Landesstiftung (80331 München, Alter Hof 2) vor einer Antragstellung Kontakt aufzunehmen. Die Antragsunterlagen sind beim Amt für Archiv und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege einzureichen.
Förderung durch den Entschädigungsfonds
Sind die Kosten für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern für den Eigentümer unzumutbar hoch oder erfolgen Eingriffe, die enteignend wirken, kann eine Förderung aus dem Entschädigungsfonds in Frage kommen. Grundsätzlich wird jedem Eigentümer die Erhaltung seines Denkmals zugemutet. In Ausnahmefällen springt der Staat unterstützend ein, dabei spielt auch die denkmalpflegerische Bedeutung des Objektes eine Rolle. Der Antrag wird von der Stadt Regensburg, Amt für Archiv und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege gestellt; an dieses muss sich der Bürger wenden. Die fachliche Abstimmung erfolgt mit dem Landesamt für Denkmalpflege, das u.a. ein Rahmengutachten erstellt, auf dessen Grundlage ein Architektenprojekt mit Kosten- und Finanzierungsvorschlägen und schließlich der Finanzierungsplan zu erstellen sind. In Zusammenarbeit mit den Beteiligten erarbeitet das Amt für Archiv und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege den Fördermittelantrag.
Steuervergünstigungen
Die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus, die für Objekte in Bayern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege erteilt wird. Die Bescheinigung kann jedoch nur für Baudenkmäler und schutzwürdige Kulturgüter im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) und für Maßnahmen erteilt werden, die vor ihrer Durchführung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden sind. Wegen der Voraussetzungen im Detail und der entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen zu erwartenden Steuervorteile wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
Bitte beachten Sie: Archäologische Ausgrabungen können nicht bezuschusst werden!
Abteilung Untere Denkmalschutzbehörde
Keplerstraße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-2452
(0941) 507-4459
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlZ2VsZnBsYW1rbmVk