Vorkaufsrecht (nach Baugesetzbuch)
Beschreibung
Das Bauordnungsamt prüft, ob der Stadt Regensburg ein Vorkaufsrecht (nach Baugesetzbuch) zusteht. Das Grundbuchamt (Amtsgericht Regensburg) darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn dem Grundbuchamt die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Antragsteller ist in der Regel der Notar namens der Vertragsbeteiligten.
Diesen Antrag können Sie formlos bei uns einreichen. Die Prüfung dauert in der Regel 2-3 Wochen.
Gebühren
Kosten des Zeugnisses € 25