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Dienstleistungen

Grundstücksverkehrsgesetz (Vollzug)

Beschreibung

Voraussetzung für die wirksame Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes neben der notariellen Beurkundung ist die Genehmigung oder die Ausstellung eines Zeugnisses. Eine Eintragung in das Grundbuch darf erst erfolgen, wenn dem Grundbuchamt (Amtsgericht Regensburg) die Unanfechtbarkeit der Genehmigung nachgewiesen wird.

Antragsteller ist immer der Notar namens der Vertragsbeteiligten. Der Antrag ist grundsätzlich formlos, jedoch ist die vollständige Urkunde vorzulegen. Verfahren nach dem GrdstVG sind kostenfrei. Das Verfahren dauert ca. 2-3 Wochen.

Kontakt

Matthias Sefer

Bauordnungsamt

Neues Rathaus
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Telefon: (0941) 507-2634
Fax: (0941) 507-4639