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Dienstleistungen

Nutzung einer Grünfläche

Zuständig
Beschreibung

Die Benutzung der Grünanlagen und Spielanlagen, die über die Zweckbestimmung des § 2 der "Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg" hinausgeht, wie die Durchführung von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit dem Gartenamt:

Fristen/Dauer

Anmeldung von Großveranstaltungen bis zum Oktober des Vorjahres, andere Veranstaltungen und Baumaßnahmen 3-4 Wochen vor Beginn.

Wichtige Hinweise

Darüber hinaus erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse usw. müssen vom Nutzer eingeholt werden.

 

Kontakt

Heike Ismer

Gartenamt
Weinweg 8
Zimmer: 101
93049 Regensburg

(0941) 507-2670
(0941) 507-4679
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