Dienstleistungen
Nutzung einer Grünfläche
Die Benutzung der Grünanlagen und Spielanlagen, die über die Zweckbestimmung des § 2 der "Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg" hinausgeht, wie die Durchführung von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit dem Gartenamt:
Anmeldung von Großveranstaltungen bis zum Oktober des Vorjahres, andere Veranstaltungen und Baumaßnahmen 3-4 Wochen vor Beginn.
Darüber hinaus erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse usw. müssen vom Nutzer eingeholt werden.
Die Antragstellung zur Nutzung einer Grünfläche kann unter Verwendung des entsprechenden Formulars über die Mailadresse ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRnbnV6dHVOLUZH oder direkt über den Online-Service erfolgen.
Anton Köstlmeier
Gartenamt
Weinweg 8
Zimmer: 001
93049 Regensburg
(0941) 507-2670
(0941) 507-4679
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRub3RuQS5yZWllbWx0c2VvSw==
Weitere Informationen
Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.