Nutzung einer Grünfläche
Zuständig
Beschreibung
Die Benutzung der Grünanlagen und Spielanlagen, die über die Zweckbestimmung des § 2 der "Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg" hinausgeht, wie die Durchführung von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit dem Gartenamt:
Fristen/Dauer
Anmeldung von Großveranstaltungen bis zum Oktober des Vorjahres, andere Veranstaltungen und Baumaßnahmen 3-4 Wochen vor Beginn.
Wichtige Hinweise
Darüber hinaus erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse usw. müssen vom Nutzer eingeholt werden.
Formulare
Kontakt
Heike Ismer