Dienstleistungen
Nutzung einer Grünfläche
Die Benutzung der Grünanlagen und Spielanlagen, die über die Zweckbestimmung des § 2 der "Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg" hinausgeht, wie die Durchführung von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit dem Gartenamt:
Anmeldung von Großveranstaltungen bis zum Oktober des Vorjahres, andere Veranstaltungen und Baumaßnahmen 3-4 Wochen vor Beginn.
Darüber hinaus erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse usw. müssen vom Nutzer eingeholt werden.
Die Antragstellung zur Nutzung einer Grünfläche kann unter Verwendung des entsprechenden Formulars über die Mailadresse ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRnbnV6dHVOLUZH oder direkt über den Online-Service erfolgen.
Amt für Stadtgrün
Weinweg 8
93049 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-1672
(0941) 507-4679
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRuZXVyZ3RkYXRT
