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Dienstleistungen

Ladenschlusszeiten

Beschreibung

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche, auf bestimmte örtliche Gegebenheiten oder bestimmte Waren abgestellt sind.

Kontakt

Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung unter der Telefonnummer (0941) 507-1329 oder (0941) 507-2322.