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Dienstleistungen

Ladenschlusszeiten

Beschreibung

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche, auf bestimmte örtliche Gegebenheiten oder bestimmte Waren abgestellt sind.

Kontakt

Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFzZ251bmRybw==

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung unter der Telefonnummer (0941) 507-1329 oder (0941) 507-2322.