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Dienstleistungen

Ladenschlusszeiten

Beschreibung

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche, auf bestimmte örtliche Gegebenheiten oder bestimmte Waren abgestellt sind.

Wichtige Hinweise

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.

Kontakt

Sarah Fuchs

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 11293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1329
Fax: (0941) 507-2329
Patrick Berschneider

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 11393053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2322
Fax: (0941) 507-2329