Dienstleistungen
Ladenschlusszeiten
Beschreibung
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche, auf bestimmte örtliche Gegebenheiten oder bestimmte Waren abgestellt sind.
Stadtrecht
Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982
Verordnung der Regierung der Oberpfalz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 09. Mai 1974
Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf von Reiseandenken und ähnlichen Artikeln in der Stadt Regensburg vom 27. Juni 2008
Kontakt
Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFzZ251bmRybw==
zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung unter der Telefonnummer (0941) 507-1329 oder (0941) 507-2322.