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Dienstleistungen

Meldebescheinigung

Beschreibung

Bestätigung persönlicher Daten sowie eines aktuellen oder früheren Wohnsitzes zur Vorlage bei Behörden oder anderen Institutionen für Personen, die in Regensburg gemeldet sind oder gemeldet waren

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis

Wichtige Hinweise

Eine „einfache“ Meldebescheinigung enthält grundlegende Daten zur Person und dient zur Bestätigung Ihrer derzeitigen aktuellen Wohnanschrift(en) in Regensburg. Sie wird für vielfältige private und behördliche Zwecke benötigt.

In einer „erweiterten“ Meldebescheinigung sind zusätzliche Daten zur Person aufgeführt. Sie wird in aller Regel zur Vorlage bei Behörden, Banken oder Arbeitgebern benötigt. Insbesondere bei der Anmeldung einer Eheschließung oder einer Lebenspartnerschaft werden Sie vom Standesamt aufgefordert, eine erweiterte Meldebescheinigung vorzulegen.

Eine (erweiterte) Meldebescheinigung können Sie persönlich ohne weitere Begründung beantragen. Sie wird sofort erteilt.

Für den Fall, dass Sie Ihre Meldebescheinigung nicht persönlich vor Ort beantragen möchten, können Sie uns ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zusenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass melderechtliche Bestimmungen eine Originalunterschrift auf dem Antragsformular erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist.
Formular: Meldebescheinigung - Antrag

Hinsichtlich der Gebühr bitten wir Sie, die entsprechenden Erläuterungen auf dem Formular zu beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. für Rentenzwecke kann Ihnen eine Meldebescheinigung auch gebührenfrei erteilt werden.

Gebühren

5,00 €

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Kontakt

Bürgerbüro Stadtmitte
D.-Martin-Luther-Straße 393047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-3333
Fax: (0941) 507-3889