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Dienstleistungen

Meldebescheinigung

Beschreibung

Bestätigung persönlicher Daten sowie eines aktuellen oder früheren Wohnsitzes zur Vorlage bei Behörden oder anderen Institutionen für Personen, die in Regensburg gemeldet sind oder gemeldet waren

Erforderliche Unterlagen
  • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Wichtige Hinweise

Eine Meldebscheinigung kann gegen Gebühr persönlich in einem der Bürgerbüros bzw. der Zulassungsstelle oder kostenfrei online im Bürgerserviceportal beantragt werden.

Eine „einfache“ Meldebescheinigung enthält grundlegende Daten zur Person und dient zur Bestätigung Ihrer derzeitigen aktuellen Wohnanschrift(en) in Regensburg. Sie wird für vielfältige private und behördliche Zwecke benötigt.

In einer „erweiterten“ Meldebescheinigung sind zusätzliche Daten zur Person aufgeführt. Sie wird in aller Regel zur Vorlage bei Behörden, Banken oder Arbeitgebern benötigt. Insbesondere bei der Anmeldung einer Eheschließung oder einer Lebenspartnerschaft werden Sie vom Standesamt aufgefordert, eine erweiterte Meldebescheinigung vorzulegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. für die Vorlage bei gesetzlichen Rententrägern kann Ihnen eine Meldebescheinigung auch bei persönlicher Vorsprache gebührenfrei erteilt werden.

Gebühren

5,00 € bei persönlicher Vorsprache;

kostenfrei bei Onlinebeantragung

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Kontakt

Bürgerbüro Stadtmitte

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-3333
(0941) 507-3889
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