Dienstleistungen
Hundesteuer
Die Stadt Regensburg erhebt Hundesteuer gemäß der geltenden Satzung nach Art. 1,2, und 3 KAG.
Als Halter eines über vier Monate alten Hundes unterliegen Sie in der Stadt Regensburg der Hundesteuerpflicht.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an die Email-Adresse: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRyZXVldHNlZG51aA==
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Heike Herr, Tel. (0941) 507-92045, Zimmer 2.2.16
Die Hundesteuer beträgt jährlich für den ersten Hund 80 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund 120 €.
Heike Herr
Stadtkämmerei
Kastenmaierstraße 1
Zimmer: 2.2.03
93055 Regensburg
(0941) 507-92045
(0941) 507-861202
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRla2llSC5ycmVI
Weitere Informationen
Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.