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Dienstleistungen

Geldspielautomaten

Beschreibung

Um Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (Aufstellererlaubnis). Hierbei wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragsstellers geprüft. 

Zusätzlich muss zur Aufstellung eines Gerätes im Stadtgebiet Regensburg die schriftliche Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes beantragt werden (Geeignetheitsbestätigung). Der Ort muss den Regelungen der auf der Grundlage des § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Spielverordnung entsprechen. 

Für die Aufstellung von Geldspielgeräten in einer Gaststätte ist die jeweilige Sachbearbeitung des Gaststättenwesens zuständig. 

 

Erforderliche Unterlagen

siehe Antragsformular

Gebühren

Geeignetheitsbestätigung    35 €
Aufstellererlaubnis  400 €

Rechtsgrundlage

§ 33 c GewO
Spielverordnung

Kontakt

Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFzZ251bmRybw==

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch oder auf Anfrage per E-Mail von der Sachbearbeitung.