Geldspielautomaten
Beschreibung
Um Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (Aufstellererlaubnis). Hierbei wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragsstellers geprüft.
Zusätzlich muss zur Aufstellung eines Gerätes im Stadtgebiet Regensburg die schriftliche Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes beantragt werden (Geeignetheitsbestätigung). Der Ort muss den Regelungen der auf der Grundlage des § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Spielverordnung entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
siehe Antragsformular
Gebühren
Geeignetheitsbestätigung | 400 € |
Aufstellererlaubnis | 35 € |
Formulare
Rechtsgrundlage
§ 33 c GewO
Spielverordnung
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch oder auf Anfrage per E-Mail von der Sachbearbeitung.