Dienstleistungen
Geldspielautomaten
Um Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (Aufstellererlaubnis). Hierbei wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragsstellers geprüft.
Zusätzlich muss zur Aufstellung eines Gerätes im Stadtgebiet Regensburg die schriftliche Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes beantragt werden (Geeignetheitsbestätigung). Der Ort muss den Regelungen der auf der Grundlage des § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Spielverordnung entsprechen.
siehe Antragsformular
Geeignetheitsbestätigung | 35 € |
Aufstellererlaubnis | 400 € |
§ 33 c GewO
Spielverordnung
Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-2329
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Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch oder auf Anfrage per E-Mail von der Sachbearbeitung.