Dienstleistungen
Bitte beachten!
Am Montag,19.01.2026, kommt es aufgrund von Wartungsarbeiten voraussichtlich ab 10 Uhr zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Online-Dienste aus dem Bürgerserviceportal. Die Wartungsarbeiten sollten zügig vormittags abgeschlossen sein.
Grundstücksteilungen
Grundstücksteilungen können ohne behördliche Genehmigung vorgenommen werden.
Die Beteiligten müssen selbst sicherstellen, dass die Grundstücksteilungen nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes stehen oder gegen eine bestandskräftige Baugenehmigung verstoßen.
Ansonsten wäre das Bauordnungsamt gezwungen, gegen die Grundstücksteilung mit einer Anordnung vorzugehen.
Das Bauordnungsamt bietet daher eine entsprechende Beratung an.
Eine formlose Anfrage mit Lageplan reicht aus.
Matthias Sefer
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
Minoritenweg 4
Zimmer: 3.064
93047 Regensburg
(0941) 507-2634
(0941) 507-4639
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