Bodenrichtwerte Ermittlung
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke eines Gebietes, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Ermittlung des Bodenrichtwertes erfolgt für baureifes Land, für Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Nutzflächen. In bebauten Bereichen wird der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Bodenrichtwerte haben keine unmittelbar bindende Wirkung. Sie bilden jedoch die Grundlage für Zwecke der steuerlichen Einheitsbewertung des Grundbesitzes zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt.
Die Bodenrichtwerte werden in Bayern, beginnend mit dem Jahr 2022, turnusmäßig zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt.
Das Bodenrichtwertgutachten für das gesamte Stadtgebiet oder auch Einzelauskünfte über Bodenrichtwerte können Sie gegen Gebühr erhalten
Wichtige Hinweise
Bitte senden Sie Ihre E-Mail an folgende Adresse: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRzc3VoY3NzdWFyZXRoY2F0dWc=
Gebühren
- Bodenrichtwertgutachten: € 300
- Schriftliche Bodenrichtwert-Einzelauskunft: € 30
- Schriftliche Auskunft über die Geschäftslagen im Altstadtbereich mit farbiger Kartenbeilage: € 40
Formulare
Kontakt
Bauordnungsamt