Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Mit dem Parkausweis können Sie Ihr Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen auf dem Parkausweis vermerkt ist, in eingeschränkten Haltverboten mit dem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis Nr. ...frei" und an Verkehrszeichen "Parkplatz" mit dem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis Nr. ..." parken.
Die Nummer des Bewohnerparkbereiches und die Nummer auf dem Parkausweis müssen übereinstimmen. Der Parkausweis stellt zugleich eine Ausnahmegenehmigung zum Anfahren an Bewohnerparkplätze und Wegfahren von Bewohnerparkplätzen in Wohnverkehrsstraßen entgegen dem Verkehrszeichen "Gemeinsamer Fußund Radweg" dar.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zusätzlich für abweichenden Fahrzeughalter:
Bescheinigung über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeuges
Wichtige Hinweise
Um einen Parkausweis zu erhalten, müssen Sie mit Hauptwohnung in der Regensburger Altstadt, am Unteren oder Oberen Wöhrd, in Stadtamhof, im Umfeld des Stadtparks im inneren Westen oder im Umfeld der Bruderwöhrdstraße wohnen.
Das Kraftfahrzeug muss dauernd bzw. schwerpunktmäßig von dieser Wohnung aus genutzt werden. Ein eigener oder angemieteter Stellplatz darf nicht zur Verfügung stehen.
Pro Antragsteller kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Es dürfen max. 3 Fahrzeuge eingetragen werden.
- Weitere Hinweise finden sie hier im Merkblatt
Gebühren
30,70 € pro Jahr
15,30 € pro Halbjahr
10,20 € für Umschreibungen
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 StVO
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
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