Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Der Parkausweis gewährt das Recht, mit dem Kraftfahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen auf dem Bewohnerparkausweis vermerkt ist, in eingeschränkten Haltverboten mit dem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei" und an Verkehrszeichen "Parkplatz" mit dem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis Nr. ..." zu parken.
Die Nummer des Bewohnerparkbezirks und die Nummer auf dem Parkausweis müssen übereinstimmen. Zeitliche Beschränkungen sind zu beachten. Der Parkausweis stellt zugleich eine Ausnahmegenehmigung zum Anfahren an Bewohnerparkplätze und Wegfahren von Bewohnerparkplätzen in Wohnverkehrsstraßen entgegen dem Verkehrszeichen "Gemeinsamer Fuß- und Radweg" dar.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Zusätzlich für abweichenden Fahrzeughalter:
Bescheinigung über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeuges
Wichtige Hinweise
Um einen Parkausweis zu erhalten, müssen Sie mit Hauptwohnung in der Regensburger Altstadt, am Unteren oder Oberen Wöhrd, in Stadtamhof, im Umfeld des Stadtparks im inneren Westen oder im inneren Osten wohnen.
Das Kraftfahrzeug muss dauernd bzw. schwerpunktmäßig von dieser Wohnung aus genutzt werden. Ein eigener oder angemieteter Stellplatz darf nicht zur Verfügung stehen.
Pro Antragsteller kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Es dürfen max. 3 Fahrzeuge eingetragen werden.
Der Ausweis begründet keinen Rechtsanspruch, tatsächlich in der Umgebung der Wohnung einen Parkplatz vorzufinden und diesen in Anspruch nehmen zu können.
Die Stadt behält sich vor, im Interesse der Auslastung der Parkflächen mehr Parkausweise auszugeben als Parkplätze vorhanden sind.
Für Parkausweisinhaber der Bezirke 100 bis 400 stellt der Parkausweis ferner eine Ausnahmegenehmigung zum gebührenfreien Parken ab 17 Uhr (ab 13 Uhr an Samstagen) in einem Bereich der Regensburger Altstadt südlich der Donau innerhalb des Grüngürtels dar, der begrenzt wird vom Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße sowie dem Villapark, jedoch in allen Fällen nur im Geltungsbereich von Parkscheinautomaten. Außerdem steht diesem Personenkreis zum gebührenfreien Parken das Jacobigrundstück an der Wöhrdstraße (Einfahrt gegenüber Hausnummer 18) rund um die Uhr zur Verfügung.
Gebühren
30,70 € pro Jahr
15,30 € pro Halbjahr
10,20 € für Umschreibungen
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1 b Satz 2 StVO
Dienstleistung online
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
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