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Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Ein weiteres nicht stimmberechtigtes Mitglied wird von dem für das Seniorenamt zuständigen Referat benannt. 3. Den Vorsitz führt der/die vom Seniorenbeirat aus seiner Mitte gewählte Vorsitzende.
Gefunden in: Stadtrecht
Bericht zur sozialen Lage 2011
Dank Das Amt für Stadtentwicklung dankt den beteiligten Fachstellen für die Bereitstellung der Daten und die sehr kurzfristige konstruktive Unterstützung Ein besonderes Dankeschön geht an Prof Dr Kurt Klein vom Institut für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg der mit viel Zeit und fachlichem Rat die Hauptkomponenten und Clusteranalyse begleitet und zu einem guten Ergebnis ...
Gefunden in: Dokumente