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1083 Ergebnisse

Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS) vom 17. Juni 2005

Zeitwert von 250,00 € bis 800,00 € 132,00 € 4. Zeitwert über 800,00 € 15 % des Zeitwertes Zum Download Satzung 8.4.2 als pdf

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Welterbetag 2023 - DANKE

Am 4. Juni feierte Regensburg gemeinsam mit allen 51 Welterbestätten in Deutschland den Welterbetag 2023.

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Markante Stimme für Menschen mit Behinderung

Am 4. Juni 1981 trat der neu gegründete Behindertenbeirat unter Vorsitz des damaligen Bürgermeisters, Alfred Hofmaier, zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Gefunden in: Bei uns 507

B) Der Geschäftsgang

Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gegeben. (4) Den örtlichen Medien soll die Tagesordnung jeder öffentlichen Sitzung rechtzeitig mitgeteilt werden

Gefunden in: Stadtrecht

**AUSGEBUCHT** Socken-Tiere basteln

Wir basteln lustige Socken-Tiere und vielleicht sogar Socken–Monster! Bitte Socken mitbringen! Für Kinder von 4 bis 8 Jahren, Eintritt frei, ohne Anmeldung Veranstaltungsort Stadtteilbücherei Süd Dr.-Gessler-Straße 47 (KÖWE-Center) 93051 Regensburg Veranstaltungsvorschau Einmal die Woche schreiben wir eine E-Mail an alle ...

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Zweiter Platz beim BSZMR-Fußballturnier 2022

Es war ein anstrengendes und faires Turnier, auf fußballerisch hohem Niveau. Die Ergebnisse: BOS_VOR – EHVK10C 4:2 BUMA10A – BOS_VOR 1:6 BOS_VOR – SLSK10A 2:3 EHKE10D – BOS_VOR 3:2 BOS_VOR – ITFI11C 2:1 EHKE10A – BOS_VOR 1:10 Zum Einsatz kamen

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Sport im Park - Online

Nach dem Klick findet eine Datenübertragung zu YouTube statt. Ausgabe 4 - mit Marion Müller Um das YouTube-Video zu aktivieren, bitte hier klicken.

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Neptunbrunnen

Kulturdatenbank Neptunbrunnen Neptunbrunnen , Hana Bejlková Lage Innenstadt Rathausplatz 4 Kleiner Rathaushof Sparten Brunnen Jahr/Zeit der Entstehung 1662 Material Kalkstein Künstler Leoprand Hilmer Werkporträt In der westlichen Fassadenwand des Rathauses befindet sich der Neptunbrunnen und erscheint dort als ein der Architektur unterworfenes Element.

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Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992

(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996

(3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 50 ...

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