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Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS) vom 17. Juni 2005
Zeitwert von 250,00 € bis 800,00 € 132,00 € 4. Zeitwert über 800,00 € 15 % des Zeitwertes Zum Download Satzung 8.4.2 als pdf
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Welterbetag 2023 - DANKE
Am 4. Juni feierte Regensburg gemeinsam mit allen 51 Welterbestätten in Deutschland den Welterbetag 2023.
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Markante Stimme für Menschen mit Behinderung
Am 4. Juni 1981 trat der neu gegründete Behindertenbeirat unter Vorsitz des damaligen Bürgermeisters, Alfred Hofmaier, zu seiner ersten Sitzung zusammen.
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B) Der Geschäftsgang
Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gegeben. (4) Den örtlichen Medien soll die Tagesordnung jeder öffentlichen Sitzung rechtzeitig mitgeteilt werden
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**AUSGEBUCHT** Socken-Tiere basteln
Wir basteln lustige Socken-Tiere und vielleicht sogar Socken–Monster! Bitte Socken mitbringen! Für Kinder von 4 bis 8 Jahren, Eintritt frei, ohne Anmeldung Veranstaltungsort Stadtteilbücherei Süd Dr.-Gessler-Straße 47 (KÖWE-Center) 93051 Regensburg Veranstaltungsvorschau Einmal die Woche schreiben wir eine E-Mail an alle ...
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Zweiter Platz beim BSZMR-Fußballturnier 2022
Es war ein anstrengendes und faires Turnier, auf fußballerisch hohem Niveau. Die Ergebnisse: BOS_VOR – EHVK10C 4:2 BUMA10A – BOS_VOR 1:6 BOS_VOR – SLSK10A 2:3 EHKE10D – BOS_VOR 3:2 BOS_VOR – ITFI11C 2:1 EHKE10A – BOS_VOR 1:10 Zum Einsatz kamen
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Sport im Park - Online
Nach dem Klick findet eine Datenübertragung zu YouTube statt. Ausgabe 4 - mit Marion Müller Um das YouTube-Video zu aktivieren, bitte hier klicken.
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Neptunbrunnen
Kulturdatenbank Neptunbrunnen Neptunbrunnen , Hana Bejlková Lage Innenstadt Rathausplatz 4 Kleiner Rathaushof Sparten Brunnen Jahr/Zeit der Entstehung 1662 Material Kalkstein Künstler Leoprand Hilmer Werkporträt In der westlichen Fassadenwand des Rathauses befindet sich der Neptunbrunnen und erscheint dort als ein der Architektur unterworfenes Element.
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Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996
(3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 50 ...
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