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Allgemeine Informationen zur Regionalen Kommission Kinder- und Jugendhilfe

Landeskommission Die Vereinbarungspartner haben eine Landeskommission nach § 10 der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in München gebildet. Sie ist zuständig für: die Auslegung der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII über die Bildung von Kommissionen und des Rahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII, die Klärung von Grundsatzfragen, die ...

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Städtische Friedhöfe Regensburg

Stand: September 2019 Erreichbarkeit Städtische Friedhöfe Regensburg Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg Tel. (0941) 507-2349 E-Mail: bergfriedhof (at) regensburg.de Büro-Öffnungszeiten Mo. bis Do.: 07:30 - 16 Uhr Fr.: 07:30 - 15 Uhr Buslinien: 4A, 17 Städtische Friedhöfe Regensburg Verwaltung im Bürger- und ...

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Satzung der Stadt Regensburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 30. April 2021

§ 13 Vorausleistungen Im Fall des Art. 5 a Abs. 2 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden

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Smart-City-Beirat

Artificial Intelligence Regensburg https://www.air-regensburg.de/ 3. BioPark Regensburg GmbH https://www.biopark-regensburg.de/ 4. Cluster Mobility & Logistics https://www.mobilitylogistics.de/ 5. das Stadtwerk Regensburg GmbH https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/ 6.

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Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) vom 01. Juni 2016

(4) Im Plenum berichtet der Arbeitsausschuss über seine Tätigkeit. § 3 Arbeitsausschuss (1) Das Plenum wählt in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit 9 Mitglieder des Arbeitsausschusses, davon 8 Mitglieder aus Sportvereinen und 1 Mitglied aus Schützenvereinen für die Dauer von 3 Jahren.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58) vom 26.02.2020

(2) Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 oder des § 3 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011

(2) Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2, BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 oder des § 3 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993

§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 7 dieser Verordnung zuwiderhandelt

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988

. § 3 Art der Benutzung (1) Zur Benutzung können nach Ermessen der Stadt Archivalien im Original Abschriften oder Kopien - auch von Teilen der Archivalien - vorgelegt werden Auskünfte aus den Archivalien erteilt werden

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Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992

§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 6 in dieser Verordnung zuwiderhandelt

Gefunden in: Stadtrecht