Anlage zu § 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern: Entgelte für die Benutzung des Naturkundemuseums
§ 1
Besichtigungsentgelte ab 01.03.2018:
Für die Besichtigung des Museums sind folgende Entgelte zu entrichten:
- Personen über 18 Jahre EUR 5,00
- Personen unter 18 Jahre, Studenten, Schüler, Renten- und Versorgungsempfänger, Schwerbeschädigte - jeweils gegen Ausweis, sowie geschlossene Gruppen je Person EUR 3,00
- Schulen und geschlossene Gruppen ab 10 Personen je Person EUR 2,00
- Familientageskarte EUR 10,00
- Familien-Jahreskarte EUR 45,00
- Kinder unter 6 J. Frei.
§ 2
Sonderveranstaltungsentgelte
Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. Sonderausstellungen) richtet sich die Höhe der Entgelte nach den entstehenden Kosten.
Sie beträgt je Person höchstens EUR 3,00
für den in § 1 Ziffer 2 angeführten Personenkreis je Person höchstens EUR 1,50
§ 3
Entgeltfreiheit und -ermäßigung
- die Besichtigung
- durch Museumspersonal, Fachwissenschaftler, Pressevertreter, Leihgeber, Arbeitslosenhilfeempfänger, Sozialhilfeempfänger,
- durch Mitglieder des Vereins
- Die Wiedergabe von Sammlungsgegenständen in wissenschaftlichen Veröffentlichungen ohne gewerbliche Nutzung.
(2) Die Museumsleitung kann zur Vermeidung besonderer Härten in Einzelfällen die Entgelte ermäßigen oder von der Erhebung von Entgelten absehen.
(3) Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Kongresse) kann für die Teilnehmer an diesen Veranstaltungen von einer Erhebung von Entgelten abgesehen werden.
Für Wiedergaben, die dem Museumszweck förderlich sind, kann von einem Entgelt abgesehen werden.
Bei Fotobestellungen erfolgt die Berechnung des Entgeltes durch den beauftragten Fotografen. Bei Fotokopien wird pro Blatt ein Entgelt von EUR 0,25 berechnet.
Entgelte werden erhoben für
- Gutachten, Fachauskünfte u. ä.
bei Einsatz einer wissenschaftlichen Kraft EUR 33,00
bei Einsatz einer Verwaltungskraft EUR 19,00
je Stunde Zeitaufwand
Bei Bemessung der Entgelte nach Zeitaufwand wird jede angefangene halbe Stunde mit dem halben Preis berechnet.
Die vorgenannten Entgelte erhöhen oder ermäßigen sich im gleichen Verhältnis, in dem die Vergütung der Angestellten in den Vergütungsgruppen BAT II (wissenschaftliche Kraft) und BAT VII (Verwaltungskraft) nach Inkrafttreten dieser Satzung steigen oder fallen. Die sich ergebenden Beträge werden jeweils auf EUR -,50 aufgerundet. - die leihweise Überlassung von Ektachromen und Klischees
für gewerbliche Zwecke EUR 15,00 - 205,00
für nichtgewerbliche Zwecke EUR 5,00 - 77,00.