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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten vom 28. Juli 2011

(geändert durch Stadtratsbeschluss vom 23.07.2020)

1.

Die städtischen Sportanlagen werden außerhalb der Eigennutzung, insbesondere durch die Schulen, auch Nutzern außerhalb der Stadtverwaltung überlassen. Die überwiegende Nutzung erfolgt durch die gemeinnützigen Regensburger Sportvereine; hierfür sind die Konditionen einer Nutzung in den Sportförderungsrichtlinien geregelt. 

2.

Darüber hinaus werden die Sportstätten auch sonstigen Nutzern für sportliche Zwecke, aber auch für außersportliche Nutzungen überlassen; die hierfür geltenden Konditionen sind in diesen Richtlinien geregelt. Die Nutzung durch die Regensburger Sportvereine hat grundsätzlich Vorrang vor sonstigen Nutzergruppen.

3.

Die Überlassung ist beim Amt für Sport und Freizeit der Stadt Regensburg zu beantragen. Im Antrag sind Art und Zweck der Veranstaltung, der beabsichtigte Nutzungsumfang und die Nutzungsdauer darzustellen.

4.

Es werden folgende Nutzungsentgelte festgesetzt:

  1. Regelmäßige oder einmalige sportliche Nutzungen:
     

    Trainingsbetrieb
    je Nutzungsstunde

    Wettkampf
    je Nutzungsstunde

    Nutzungsentgelt bei kommerzieller Nutzung 
    je Nutzungsstunde

    Einfachhalle / Fläche bis 405 m² 10,00 € 15,00 € 18,00 €
    Zweifachhalle / Fläche bis 810 m² 20,00 € 30,00 € 36,00 €
    Dreifachhalle / Fläche bis 1215 m² 30,00 € 45,00 € 54,00 €
    Gymnastikraum / Kleinhalle ab 150 m² 10,00 € 15,00 € 15,00 €
    Gymnastikraum / Konditionsraum unter 150 m² 5,00 € 7,50 € 9,00 €
    Großspielfeld Rasen 25,00 € 50,00 € / Spiel  
    Kleinspielfeld Rasen 12,50 € 25,00 € / Spiel  
    Großspielfeld Kunstrasen 50,00 € 100,00 € / Spiel  
    Leichtathletikanlage (Kampfbahn) 15,00 € 50,00 €  
    Leihgebühr Rundumbande Halle je Tag ./.  50,00 €  
    Leihgebühr Zeitmessanlage je Tag ./.  225,00 €  
    Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) 50,00 €
    pro Tag
    50,00 €
    pro Tag
    29,00 €
    pro Stunde
    Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. einer Pauschale für Wasser und Energie von 10 € / Stunde in Rechnung gestellt.
    Übernachtungen: In Ausnahmefällen kann die behelfsmäßige Übernachtung von (jugendlichen) Sportgruppen in Sporthallen genehmigt werden, soweit baurechtliche und brandschutzrechtliche Voraussetzungen dies zulassen.
    Für die Nutzung werden 2,00 € pro Person und Übernachtung erhoben.
    Die obigen Nutzungsentgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Außersportliche Nutzungen von Sportstätten
    1. Für die Städtische Sporthalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle gelten folgende Veranstaltungsentgelte:
       

      nicht kommerzielle 
      Veranstaltung 

      kommerzielle Veranstaltung
      Sporthalle / Großer Saal einschl. Bühne

      30,00 bis 60,00 €
      je Stunde

      100,00 bis 120,00 €
      je Stunde

      Judoraum / Box-Raum

      5,00 bis 10,00 €
      je Stunde

      10,00 bis 20,00 €
      je Stunde

      Nutzung von Umkleiden / Duschen

      5,00 bis 10,00 €
      je Stunde

      10,00 bis 20,00 €
      je Stunde

      Leihgebühr Klapptisch 1,00 € / Stück 5,00 € / Stück
      Leihgebühr Polsterstuhl 0,50 € / Stück 1,50 € / Stück
      Kraftstrom bis 36 Ampere 35,00 € / pro Tag 35,00 € / pro Tag
      Kraftstrom bis 125 Ampere 100,00 € / pro Tag 100,00 € / pro Tag
      Nutzung W-LAN je Veranstaltung  50,00 € / pauschal 50,00 € / pauschal
      Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) je Veranstaltung 50,00 € / pauschal 100,00 € / pauschal
      Für Auf- und Abbauzeiten von z. B. Bestuhlung, Dekoration, Technik usw. wird ein Entgelt erhoben, das pro Stunde - je nachdem in welchen Räumlichkeiten der Auf- und Abbau stattfindet - 50 % des in der obigen Tabelle angegebenen Veranstaltungsentgelts beträgt. Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. des Entgelts, das in der voranstehenden Tabelle unter „Nutzung von Umkleiden/Duschen“ angegeben ist, in Rechnung gestellt.
      Die obigen Veranstaltungsentgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Für außersportliche Nutzungen der anderen Sportstätten werden die Nutzungsentgelte in Anlehnung an die Entgelte nach 4.2.1 festgesetzt. Dabei werden Art und Zweck der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigt.
      Für Auf- und Abbauzeiten von z. B. Bestuhlung, Dekoration, Technik usw, wird ein Entgelt erhoben, das pro Stunde - je nachdem in welchen Räumlichkeiten der Auf- und Abbau stattfindet - 50 % des in der obigen (in Ziffer 4.2.1 aufgeführten) Tabelle angegebenen Veranstaltungsentgelts beträgt.
      Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. des Entgelts, das in der in Ziffer 4.2.1 aufgeführten Tabelle unter „Nutzung von Umkleiden/Duschen“ angegeben ist, in Rechnung gestellt.
    3. Es findet eine Vielzahl von unterschiedlichen Veranstaltungen statt. Mit der Einführung eines Rahmensatzes soll der gesellschaftlichen Bedeutung und dem öffentlichen Interesse der Veranstaltung sowie dem wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters Rechnung getragen werden. 

Die Richtlinien treten ab 01.09.2011 in Kraft.