Verordnung über Parkgebühren in Regensburg (Parkgebührenordnung - PGO)
(AMBl. Nr.22 vom 26. Mai 2003; AMBl. Nr. 13 vom 28. März 2022)
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes und § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 erlässt die Stadt Regensburg folgende Verordnung:
Die Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten betragen in dem in § 2 bezeichneten Gebiet 1,00 EUR je angefangene halbe Stunde. Im übrigen Stadtgebiet von Regensburg betragen die Gebühren 0,50 EUR je angefangene halbe Stunde.
§ 2
Geltungsbereich des 1,00 EUR Tarifs
Die Parkgebühren nach § 1 Satz 1 gelten für das Parken an Parkscheinautomaten
- auf allen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Gebietes südlich der Donau, das umschlossen wird vom Georgenplatz, der Adolph-Kolping-Straße, dem Schwanenplatz, der D.-Martin-Luther-Straße, der Bahnhofstraße, der Kumpfmühler Straße, der Schottenstraße, dem Bismarckplatz, der Neuhausstraße, dem Arnulfsplatz und dem Weißgerbergraben sowie auf den im Vorstehenden genannten Straßen und Plätzen, soweit sie die Grenze bilden.
- in der Kalmünzergasse und in der Jakobstraße.
Diese Verordnung tritt am 01.04.2022 in Kraft. Die Gebühren nach § 1 für das Parken an Parkscheinautomaten müssen jedoch erst entrichtet werden, wenn dies an den jeweiligen Parkscheinautomaten kenntlich gemacht ist.