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Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand

Wer macht was im Wahlvorstand?

Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 werden in der Stadt Regensburg voraussichtlich 84 Wahlbezirke für die Urnenwahl und 50 Briefwahlvorstände gebildet.

Die Urnen- und die Briefwahlvorstände setzen sich dabei aus jeweils acht Personen in unterschiedlichen Funktionen zusammen.

Im einzelnen sind dies:

  • die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher,
  • die stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. der stellvertretende Wahlvorsteher,
  • die Schriftführerin bzw. der Schriftführer,
  • die stellvertretende Schriftführerin bzw. der stellvertretende Schriftführer und
  • vier Beisitzerinnen bzw. Beisitzer.

In den Wahlbezirken für die Urnenwahl werden am Wahlsonntag tagsüber zwei „Schichten“ gebildet. Jede Schicht setzt sich zusammen aus:

  • der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher oder der Stellvertretung,
  • der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer oder der Stellvertretung sowie
  • zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern.

Zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist dann die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.

In den Briefwahlbezirken beginnt die Tätigkeit am späten Nachmittag mit der Prüfung der Wahlbriefe. Hier treten alle acht Mitglieder des Briefwahlvorstands gleichzeitig zusammen.

Alle Mitglieder der Urnenwahl- und Briefwahlvorstände erhalten vom Wahlamt vorab Informationsmaterial und werden in einer wahlrechtlichen Informationsveranstaltung, die voraussichtlich in einer der beiden Wochen vor dem Wahltermin (= 22. bzw. 23. Kalenderwoche 2024) stattfinden wird, intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Stellvertretung

Die Wahlvorsteherin / Der Wahlvorsteher bzw. die Stellvertretung leitet und überwacht:

  • im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl den Ablauf der Stimmabgabe tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  • im jeweiligen Briefwahlvorstand die Prüfung der zugewiesenen Wahlbriefe, die am späten Nachmittag beginnt.
  • die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bzw. des Briefwahlergebnisses nach 18:00 Uhr.

Schriftführerin bzw. Schriftführer und Stellvertretung

Die Schriftführerin / Der Schriftführer bzw. die Stellvertretung führt im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr das Wählerverzeichnis. Dabei wird die Stimmberechtigung der abstimmenden Personen geprüft und die Stimmabgabe registriert.

Darüber hinaus führt die Schriftführerin bzw. der Schriftführer die Niederschrift, die den Ablauf des gesamten Wahltages im Urnenwahlbezirk bzw. im Briefwahlvorstand dokumentiert. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr trägt die Schriftführerin bzw. der Schriftführer das Ergebnis in die Niederschrift ein und sorgt dafür, dass alle sonstigen schriftlichen Unterlagen ordnungsgemäß geführt werden.

Beisitzerinnen bzw. Beisitzer

Die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer geben im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr Stimmzettel an die wählenden Personen aus.

In den Briefwahlvorständen unterstützen sie ab dem späten Nachmittag die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher bei der Prüfung der dem Briefwahlvorstand zur Auswertung zugewiesenen Wahlbriefe.

Sowohl in den Wahlbezirken der Urnenwahl als auch in den Briefwahlvorständen helfen die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr mit.