Für die Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt.
Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung. Die Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen sowie die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer erhalten 70 Euro. Für die stellvertretenden Schriftführerinnen bzw. Schriftführer sowie die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf 45 Euro.
Darüber hinaus werden unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern attraktive Geldpreise im Gesamtwert von 7.250 Euro verlost. Hierbei erhalten die drei Hauptpreisträger(innen) 1.000, 750 und 500 Euro. Die weiteren 20 Preisträger(innen) erhalten jeweils 250 Euro.
Nehmen auch Sie aktiv am demokratischen Prozess teil und gewinnen Sie mit.
Voraussetzung ist, dass man wahlberechtigt ist, das heißt:
- Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
- möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Regensburg.
Ausführliche Informationen erhalten Sie vom Serviceteam des Wahlamtes unter Telefon (0941) 507-5555 oder unter ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRsaGF3.