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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Wählen, zählen und gewinnen!

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt.

Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung. Die Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen sowie die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer erhalten 70 Euro. Für die stellvertretenden Schriftführerinnen bzw. Schriftführer sowie die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf 45 Euro.

Darüber hinaus werden unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern attraktive Geldpreise im Gesamtwert von 7.250 Euro verlost. Hierbei erhalten die drei Hauptpreisträger(innen) 1.000, 750 und 500 Euro. Die weiteren 20 Preisträger(innen) erhalten jeweils 250 Euro.

Nehmen auch Sie aktiv am demokratischen Prozess teil und gewinnen Sie mit.

Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahl- bzw. Briefwahlvorstand ist, dass die Wahlberechtigung für das anstehende Wahl- oder Abstimmungsereignis vorliegt, das heißt grundsätzlich für die Europawahl:

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Uniosbürger(in),
  • mindestens 16 Jahre alt,
  • möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Regensburg.

Allerdings ist bei einem gleichzeitig mit der Europawahl stattfindenden Wahl- oder Abstimmungsereignis abweichend zur Wahlberechtigung ein Mindestalter von 18 Jahren für die Tätigkeit in einem Wahl- bzw. Briefwahlvorstand erforderlich.  

Ausführliche Informationen erhalten Sie vom Serviceteam des Wahlamtes unter Telefon (0941) 507-5555 oder unter ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRsaGF3.

Freiwillige Meldung Online

Übersicht über die Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand