Informationen zur Urnenwahl am Wahlsonntag

Wo kann ich wählen?

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum Ihres Stimmbezirks befindet. Mit der zusätzlich angegebenen Nummer Ihres Stimmbezirks auf der Wahlbenachrichtigung können Sie sich am Wahlsonntag in Gebäuden, in denen mehrere Stimmbezirke untergebracht sind, orientieren.

Mit dem unten verlinkten Verzeichnis der Stimmbezirke können Sie auch anhand Ihrer Wohnanschrift Ihren Stimmbezirk und das entsprechende Gebäude dazu ermitteln.

Wie ist der Ablauf und was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie am Wahlsonntag Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) in Ihren Wahlraum mit.

Im Eingangsbereich des Wahlraums Ihres Stimmbezirks legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vor und erhalten nach kurzer Prüfung, ob Sie sich im richtigen Stimmbezirk befinden, die amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Anschließend gehen Sie in die nächste freie Wahlkabine und kennzeichnen Ihre Stimmzettel.

Nach der Stimmabgabe falten Sie Ihre Stimmzettel so, dass die Stimmabgabe verdeckt ist. Mit Ihren gefalteten Stimmzetteln und Ihrer Wahlbenachrichtigung gehen Sie zum Tisch der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers. Hier wird Ihre Stimmberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung - ggf. in Verbindung mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass - geprüft und die jeweilige Urne zum Einwurf der Stimmzettel freigegeben.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht dabei haben, ist dies kein Problem. Allerdings müssen Sie in diesem Fall zunächst an den Tisch der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers. Hier wird vorab Ihre Stimmberechtigung anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses überprüft und erst dann erhalten Sie die entsprechenden Stimmzettel.

Haben Sie vor dem Wahltag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt aber nicht an der Briefwahl teilgenommen, bringen Sie bitte Ihren Wahlschein sowie ebenfalls Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Mit einem Wahlschein können Sie grundsätzlich in jedem Stimmbezirk der Stadt Regensburg an der Wahl teilnehmen. Die Vorlage Ihres Wahlscheins ist jedoch in diesem Fall zwingend erforderlich, da Sie sonst nicht abstimmen können. Dies gilt ebenfalls für den Stimmbezirk, der Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wurde und in dem Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

Barrierefrei wählen

Die überwiegende Anzahl der Wahlräume im Stadtgebiet sind barrierefrei zu erreichen. Auf den Wahlbenachrichtigungen sind diese mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. Da jedoch nicht bei allen Wahlräumen ein barrierefreier Zugang gewährleistet ist, empfehlen wir Ihnen im Falle einer Gehbehinderung die Teilnahme an der Briefwahl als Alternative in Betracht zu ziehen.

Weitergehende Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten und der Barrierefreiheit der Gebäude, in denen sich die Wahlräume der einzelnen Stimmbezirke befinden, erhalten Sie auf Anfrage durch das Wahlamt.

Weitere Informationen

Wahlamt

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-4444
(0941) 507-2039
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRsaGF3weitere Informationen