Eintragung in Unterstützungslisten für "neue" Wahlvorschlagsträger

Welche Wahlvorschläge benötigen Unterstützungsunterschriften?

Das Gesetz unterscheidet zwischen „alten“ und „neuen“ Wahlvorschlagsträgern. Unterscheidungskriterium ist der bereits bei vergangenen Wahlen durch ein entsprechendes Wahlergebnis bewiesene Rückhalt der jeweiligen Partei oder Wählergruppe in der Bevölkerung.

Es privilegiert die alten Wahlvorschlagsträger im Aufstellungsverfahren insoweit, da von den neuen Wahlvorschlagsträgern Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten gefordert werden.

Um zugelassen zu werden und damit letztlich auf den Stimmzettel zu kommen, benötigen Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters sowie des Stadtrats - neben allen weiteren Voraussetzungen - in Regensburg jeweils mindestens 430 gültige Unterstützungsunterschriften

Reicht ein Wahlvorschlagsträger, der Unterstützungsunterschriften benötigt, einen Wahlvorschlag ein, werden spätestens ab dem darauf folgenden Tag im Wahlamt, im Bürgerbüro Nord sowie im Bürgerbüro Burgweinting, Unterstützungslisten während der allgemeinen Öffnungszeiten aufgelegt. Die genauen Öffnungszeiten und die Sonderöffnungszeiten finden Sie in der nachfolgenden Bekanntmachung der Stadt Regensburg.

Die Eintragungsfrist und damit die Möglichkeit, eine Unterstützungsunterschrift zu leisten, endet am Montag, 19. Januar 2026, 12 Uhr.

Wer kann einen Wahlvorschlag unterstützen?

Einen Wahlvorschlag unterstützen können alle Personen, die in der Stadt Regensburg spätestens am 19. Januar 2026 wahlberechtigt sind.

Ausgeschlossen sind - bezogen auf die jeweilige Wahl - sich bewerbende Personen und Ersatzleute von Wahlvorschlägen sowie Wahlberechtigte, die bereits einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.

Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.

Die Unterschrift in einer Unterstützungsliste muss grundsätzlich eigenhändig bei einem persönlichen Besuch in einem der bekannt gemachten Einträgungsräume geleistet werden.

Wer einen Wahlvorschlag unterstützen möchte, jedoch wegen Krankheit oder einer körperlichen Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, kann einen Eintragungsschein beantragen.

Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass ein Eintragungsschein nicht bei einer beruflichen oder sonstigen Abwesenheit erteilt werden kann. Auch eine Eintragung durch Brief ist nicht möglich. Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen Behinderung vorliegen.

Falls Sie einen Eintragungsschein beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter den angegebenen Kontaktdaten.

Weitere Informationen

Wahlamt

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-4444
(0941) 507-2039
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