Logo Stadt Regensburg

Wichtige Termine und Fristen

  • Sonntag, 28. April 2024:

    Bundesweiter Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse. Alle wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.
  • Bis Sonntag, 19. Mai 2024:

    Ende der Antragsfrist für die Eintragung in das Regensburger Wählerverzeichnis bei einem Zuzug mit Hauptwohnung oder bei "gewöhnlichem Aufenthalt" in Regensburg ohne Wohnsitz im Bundesgebiet.
  • Von Dienstag, 21. Mai 2024, 8.00 Uhr,
    bis Freitag, 24. Mai 2024, 16.00 Uhr:

    Möglichkeit der Einsichtnahme in das Regensburger Wählerverzeichnis im Wahlamt, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg.
  • Bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr:

    Briefwahlunterlagen beantragen (regulärer Wahlscheinantrag).
  • Bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr:

    Falls beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind (z. B. Verlust auf dem Postweg), können nochmals neue beantragt werden.
  • Am Sonntag, 9. Juni 2024 (Wahltag),

    von 08.00 bis 18.00 Uhr:

    Wahlzeit

    bis 15.00 Uhr:


    Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können noch Briefwahlunterlagen beantragt werden.

    bis 18.00 Uhr:

    Spätester Eingang des Wahlbriefs bei der Stadt Regensburg zum Ablauf der Wahlzeit.


    voraussichtlich ab 19.00 Uhr:

    Veröffentlichung erster Zwischenergebnisse auf den Internetseiten der Stadt.