Bundesweiter Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse. Alle wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Bis Sonntag, 19. Mai 2024:
Ende der Antragsfrist für die Eintragung in das Regensburger Wählerverzeichnis bei einem Zuzug mit Hauptwohnung oder bei "gewöhnlichem Aufenthalt" in Regensburg ohne Wohnsitz im Bundesgebiet.
Von Dienstag, 21. Mai 2024,8.00 Uhr, bis Freitag, 24. Mai 2024,16.00 Uhr:
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Regensburger Wählerverzeichnis im Wahlamt, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg.