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Wahlrecht und Ausübung des Wahlrechts

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Europawahl am 9. Juni 2024 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 9. Juni 2008 oder früher),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 9. März 2024 oder früher) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus sind unter den oben genannten Voraussetzungen auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch alle Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sogenannte Auslandsdeutsche), sofern sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Ausübung des Wahlrechts!

Um sein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können ist es Voraussetzung, in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.

Alle nach den oben genannten Kriterien wahlberechtigten Inlandsdeutschen werden von Amts wegen am 28. April 2024 (= bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Wahlberechtigte Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden nur dann zum Stichtag 28. April 2024 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg aufgenommen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind und wenn sie bereits bei einer früheren Europawahl (am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004, am 07. Juni 2009, am 25. Mai 2014 oder am 26. Mai 2019) schon einmal eine Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis beantragt haben.

Auslandsdeutsche werden nur auf einen fristgemäßen (bis 19. Mai 2024) und formgebundenen schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt die Zusendung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Auslandsadresse. Informationen zum Antrag finden Sie im Internet auf den Seiten der Bundeswahlleitung.

Andere wahlberechtigte Inlandsdeutsche und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden ab dem Stichtag, 28. April 2024, grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen. Der Antrag ist bis spätestens 19. Mai 2024 an das Wahlamt der Stadt Regensburg zu richten. Für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist der Antrag zudem formgebunden. Informationen zu diesem Antrag für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie im Internet auf den Seiten der Bundeswahlleitung.

Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle im Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie

  • in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen worden sind und
  • in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlbezirk (Wahlraum) an der Europawahl teilnehmen können.

Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich - jedoch bis spätestens zum 07. Juni 2024 - mit dem Wahlamt, Tel. (0941) 507-4444, in Verbindung.

Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis auch die Wahlbenachrichtigung mit.

Wenn Sie durch Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Wahlbezirk (Wahlraum) der Stadt Regensburg wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.