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Informationen zur Briefwahl

Sofern Sie am Wahltag nicht im Wahlraum Ihres Wahlbezirks wählen können (z.B. aufgrund einer Erkrankung oder einer berufs- oder urlaubsbedingten Abwesenheit) haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Regensburg eingegangen sein muss.

Die Abgabe Ihres Wahlbriefs in einem der Wahlräume der einzelnen Wahlbezirke im Stadtgebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.