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Stimmrecht und Ausübung des Stimmrechts

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt für den Bürgerentscheid in der Stadt Regensburg am 9. Juni 2024 sind alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Abstimmungstag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 9. Juni 2006 oder früher),
  • sich seit mindestens zwei Monaten in der Stadt Regensburg mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Das Stimmrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein besitzt.

Alle nach den genannten Kriterien stimmberechtigten Personen werden von Amts wegen am 28. April 2024 (= Stichtag für die Anlegung des Abstimmungsverzeichnisses) in das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid in der Stadt Regensburg eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Stimmberechtigte werden ab dem 29. April 2024 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt Regensburg gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Abstimmungsverzeichnis kommt beispielsweise in Betracht, wenn man sich mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in Regensburg aufhält ohne hier eine Wohnung zu haben. 

Wie erfahre ich, ob ich in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen bin?

Alle im Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid eingetragenen Stimmberechtigten erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Abstimmungsbenachrichtigung.

Diese informiert Sie über den Abstimmungstag und die Abstimmungszeit und bestätigt, dass Sie

  • in das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid eingetragen worden sind und
  • in dem auf der Abstimmungsbenachrichtigung angegebenen Stimmbezirk (Wahlraum) an dem Bürgerentscheid teilnehmen können.

Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich - jedoch bis spätestens zum 7. Juni 2024 - mit dem Wahlamt, Tel. (0941) 507-4444, in Verbindung.

Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis auch die Abstimmungsbenachrichtigung mit.

Wenn Sie durch Briefabstimmung oder am Wahltag in einem anderen Stimmbezirk (Wahlraum) der Stadt Regensburg abstimmen möchten, benötigen Sie einen Abstimmungsschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.