Wahl der Ausländerinnen und Ausländer
Die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat wird von der ausländischen Bevölkerung direkt per Briefwahl gewählt. Der Briefwahlzeitraum startet am 18. Januar und endet am 7. Februar 2021. Alle Wahlberechtigten erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch per Post, sie müssen also nicht beantragt werden.
Insgesamt sind bei dieser Wahl neun stimmberechtigte Sitze im Beirat zu besetzen. Die Wahlberechtigten haben entsprechend jeweils neun Stimmen, die sie auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen können. Dabei dürfen auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen gewählt werden, jedoch darf nur maximal eine Stimme pro Kandidatin oder Kandidat vergeben werden.