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Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou

Frau Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., geboren in Marousi bei Athen, überzeugt durch wissenschaftliche Exzellenz, die Wahl gesellschaftsrelevanter Themen, die Fähigkeit, biographisch und wissenschaftlich Grenzen zu überwinden und die Fachkarriere mit einer Internationalität zu verbinden, als deren Herzstück die Entscheidung für Regensburg gelten kann.

Die Habilitationsschrift verfasste Frau Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou zu „Ius Puniendi und staatliche Souveränität – Genese, völkerrechtlicher Rahmen und straftheoretische Kontextualisierung des sog. Internationalen Strafrechts“ und reichte sie an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg ein. Die Schrift ist im Gebiet „Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Internationales Strafrecht“ angesiedelt; die Habilitationsurkunde datiert vom 10. März 2021. Schon im September 2021 wurde sie auf den Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung an der Universität Liechtenstein berufen.

Die Preisträgerin ist in Griechenland geboren und aufgewachsen. Sie studierte an der Nationalen und Kapodistrias-Universität Jura, absolvierte in Athen 2007 das juristische Referendariat und schloss beides mit Bestnoten ab. Während des Referendariats erlernte sie die deutsche Sprache. 2008 zog sie nach Deutschland. Promoviert wurde sie 2013 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit summa cum laude. Ein Habilitationsstipendium der Universität Regensburg förderte 2017-2019 den nächsten, eminent wichtigen Schritt, von ihr selbst als „conditio sine qua non“ ihrer Karriere bezeichnet. Über ihre Forschungsleistungen hinaus überzeugt Frau Papathanasiou in der Lehre und durch öffentliche Vorträge, mit denen sie kontinuierlich das Verständnis für juristische Belange erhöht.

Frau Papathanasiou verfolgt derzeit die Rechtswissenschaft interdisziplinär weiter in Richtung Informatik bzw. Digitalisierung. Sie arbeitet damit am Puls der Zeit. Ihre Idee eines Projekts zu „Blockchain und Strafrecht“ ist insofern sehr begrüßenswert, als damit eine aktuelle Entwicklung aus strafrechtlicher Sicht beleuchtet wird, nämlich die Gefahr von Manipulation, Betrug, Erpressungen, Korruption und Begünstigung von Verbrechen schwerstkrimineller Art wie Kinderpornographie, Geldwäsche oder organisiertem Verbrechen durch den Missbrauch von Blockchain-Verfahren. Ihr Beispiel als das einer Frau, die sich aus Südeuropa selbstständig aufmachte, um schließlich in Regensburg ihr Wirkungsfeld leistungsstark zu entfalten, wird auch weitere Frauen in Wissenschaft und Kunst auf ihren selbstbestimmten Wegen ermutigen.