Wie Sie bezahlen können
Ihre Zahlungen an die Stadt Regensburg können Sie auf mehreren Wegen leisten:
- bequem per SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
- durch Überweisung
- oder per Scheck
Bequem zahlen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat schnell, bequem, bargeldlos und vor allem: ohne weiteren Kostenaufwand zu zahlen. Damit begleichen Sie die Forderungen immer termingerecht, ohne auf Fristen achten zu müssen.
Sollten Sie sich es einmal anders überlegen, können Sie jederzeit Ihren Abbuchungsauftrag widerrufen und Zahlungen stornieren lassen.
SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie bei der Stadtkasse oder jetzt sofort. Denn der schnellste Weg zur Erteilung eines Lastschriftmandats führt über unser Online-Formular, das Sie jetzt sofort herunterladen können.
Das Formular kann sofort direkt am Bildschirm ausgefült und dann ausgedruckt werden.
Das Formular ist nur gültig mit Ihrer Unterschrift!
Bitte senden Sie das unterschriebene Lastschriftmandat per Post an
Stadt Regensburg
Stadtkasse
Postfach 11 06 43
93019 Regensburg
per E-Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlc3Nha3RkYXRz
Überweisungen
Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:
Institut | IBAN |
Volksbank Regensburg | DE78 7509 0000 0000 0300 07 |
Hypo Vereinsbank Regensburg | DE04 7502 0073 0005 8880 00 |
Sparkasse Regensburg | DE29 7505 0000 0000 1033 66 |
Postbank Nürnberg | DE18 7601 0085 0001 2018 57 |
Raiffeisenlandesbank OÖ Zndl Süddeutschland |
DE68 7402 0100 0008 3020 51 |
Damit wir Ihre Zahlungen der richtigen Forderung zuordnen können, geben Sie bitte im Verwendungszweck die Finanzadress-Nummer an. Die Finanzadress-Nummer befindet sich auf Ihrem Bescheid oder Ihrer Kostenrechnung.
Sollten Sie dazu Fragen haben, hilft Ihnen unsere Abteilung Buchhaltung gerne weiter.
Scheckzahlung
Bitte geben Sie auch hier die Finanzadress-Nummer an (s.o.).
Die Stadtkasse weist bzgl. dieser Zahlungsweise auf eine wichtige Änderung für Scheckzahler hin: Im Jahressteuergesetz 2007 wurde ein Passus geändert, demzufolge eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt. Das heißt: ein Scheck für beispielsweise am Donnerstag, 15. Februar 2007, fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Montag, 12. Februar 2007, bei der Stadtkasse eingegangen sein.
Wird die Neuregelung nicht beachtet, können Scheckzahlungen als zu spät erfolgt gelten und Säumniszuschläge entstehen.
Um unliebsame Folgen der Neuregelung zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen (s. o.). Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.