Verfahrensablauf
Um die erforderliche Einzelfallentscheidung treffen zu können, muss der gewerbliche Mieter/Pächter einen schriftlichen Antrag beim für ihn zuständigen städtischen Amt stellen.
Der Antrag muss neben den Vorgaben des Antragsformulars grundsätzlich folgende Informationen enthalten:
- Miet-/Pachtzweck (Verkaufsraum, Büro, Kiosk o.ä.)
- Begründung des Antrags unter Darlegung und schriftlicher Versicherung finanzieller Schwierigkeiten aufgrund der Covid-19-Pandemie durch Vorlage eines Testats eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
- Höhe und Zeitdauer des beantragten Erlasses bzw. der beantragten Minderung
Zusätzlich muss dargelegt werden, dass bereits beantragte Soforthilfemittel und sonstige pandemiebezogenen Förder- bzw. Liquiditätsmittel des Bundes und des Freistaates Bayern nicht ausreichend sind / waren, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern. Derartige Fördermittel sind grundsätzlich vorrangig einzusetzen.
Sollte die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls zu einer Reduzierung des Miet-/Pachtzinses führen, wird darüber eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt als Vermieter/Verpächter und dem Mieter/Pächter getroffen. Die Dauer eines Erlasses ist zeitlich begrenzt.