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Mieterlass für gewerbliche Mieter städtischer Liegenschaften

Minderung und Erlass von Mieten und Pachten für gewerbliche Mieter/Pächter der Stadt Regensburg aufgrund der Pandemie beschlossen. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Der Stadtrat hat im August 2020 beschlossen, den geschuldeten Miet- bzw. Pachtzins der gewerblichen Mieter und Pächter der Stadt Regensburg im Einzelfall und auf Antrag im Falle pandemiebedingter Liquiditätsengpässe zu erlassen bzw. entsprechend der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu reduzieren.

Verfahrensablauf

Um die erforderliche Einzelfallentscheidung treffen zu können, muss der gewerbliche Mieter/Pächter einen schriftlichen Antrag beim für ihn zuständigen städtischen Amt stellen.

Der Antrag muss neben den Vorgaben des Antragsformulars grundsätzlich folgende Informationen enthalten:

  • Miet-/Pachtzweck (Verkaufsraum, Büro, Kiosk o.ä.)
  • Begründung des Antrags unter Darlegung und schriftlicher Versicherung finanzieller Schwierigkeiten aufgrund der Covid-19-Pandemie durch Vorlage eines Testats eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
  • Höhe und Zeitdauer des beantragten Erlasses bzw. der beantragten Minderung

Zusätzlich muss dargelegt werden, dass bereits beantragte Soforthilfemittel und sonstige pandemiebezogenen Förder- bzw. Liquiditätsmittel des Bundes und des Freistaates Bayern nicht ausreichend sind / waren, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern. Derartige Fördermittel sind grundsätzlich vorrangig einzusetzen.

Sollte die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls zu einer Reduzierung des Miet-/Pachtzinses führen, wird darüber eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt als Vermieter/Verpächter und dem Mieter/Pächter getroffen. Die Dauer eines Erlasses ist zeitlich begrenzt.