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Aufgaben des Wahlamts

Das Wahlamt ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Hierbei werden die einzelnen Wahlereignisse ähnlich eines Projekts abgewickelt. Nachfolgende Aufzählung zeigt die umfangreiche Palette an (möglichen) Wahlereignissen:

  • Kommunalwahlen
  • Landtags- und Bezirkswahlen
  • Bundestagswahlen
  • Europawahlen
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
  • Volksbegehren und Volksentscheide
  • Integrationsbeiratswahlen
  • Vorschlagslisten für Schöffen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter

 Je nach Wahlereignis zählen zu den Hauptaufgaben des Wahlamts:

  • die Erstellung und Fortführung von Unterstützungslisten
  • die Abwicklung des Parteiverkehrs zur Eintragung in Unterstützungslisten
  • die Erstellung und Fortführung des Wählerverzeichnisses
  • das Bearbeiten von Anträgen zur Erteilung von Eintragungsscheinen und Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen (im Parteiverkehr und postalisch eingehende Anträge)
  • die Sicherstellung der Wahlräume
  • die Vorbereitung der Ausstattung aller Wahlräume
  • die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
  • die Abwicklung der Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl
  • die Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
  • die Koordination aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen