Zielsetzungen
Technische Zielsetzung:
Zwingend ortsfester Hochwasserschutz ist der Schutz besiedelter Flächen im Stadtgebiet vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis (Vollschutz HW 100). Für technische Hochwasserschutzkonzepte können grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten herangezogen werden, wobei auch Kombinationen möglich sind:
Ortsfester Hochwasserschutz
Als ortsfester Hochwasserschutz werden feststehende, gebaute Hochwasserschutzmaßnahmen bezeichnet, z.B. Deiche, Mauern oder Kombinationen aus diesen Möglichkeiten. Eine wesentliche Erkenntnis der Optimierungsphase war, dass der Umfang von ortsfesten Schutzmaßnahmen - stets unter besonderer Berücksichtigung und Abwägung ihrer städtebaulich-gestalterischen Verträglichkeit - möglichst maximiert werden sollte.
Mobiler Hochwasserschutz
Bewegliche Schutzelemente stellen so genannte "Mobile Elemente" dar. Ein Beispiel hierfür sind Dammbalkensysteme, die im Falle eines zu befürchtenden Hochwassers entlangder Uferzonen zu einer Schutzwand zusammengefügt udn aufgebaut werden. Der Einsatz von "Mobilen Elementen" ist sowohl aus logistischen Gründen (Lagerung, Transport und Aufbau) als auch aus Sicherheitsgründen (Treibgut, Eisstoß usw.) möglichst zu minimieren.
Städtebauliche und landschaftsplanerische Zielsetzung:
Ziel ist ein mittel- bis langfristig umsetzbares Hochwasserschutzkonzept für die Regensburger Flusslandschaft zu entwickeln, das Donau und Regen unter ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten behandelt. Einer stadt- und landschaftsgestalterisch verträglichen Einbindung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in die jeweiligen topografischen und flusslandschaftlichen Gegebenheiten kommt im Hinblick auf die Akzeptanz durch die Bürger/innen eine hohe Priorität zu. Bei der Entwicklung der Hochwasserschutzkonzepte wird auf die Stärkung und den Ausbau der Flusslandschaft als Naherholungsgebiet sowie als Freizeit- und Erlebnisraum für die Stadtbewohner/innen großer Wert gelegt. Nach Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme soll den Bürger/innen ein hochwertiger und nachhaltig nutzbarer Stadt- und Landschaftsraum zur Verfügung stehen.