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2020 - Gewässerentwicklungskonzept Aubach und Nebengewässer

Nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) verpflichtet die Gemeinden zu einer ökologisch orientierten Pflege, zur nachhaltigen Entwicklung sowie zum nachhaltigen Hochwasserschutz (z.B. Wasserrückhalt in der Fläche, natürliche Überschwemmung von Auen) an den Gewässern III: Ordnung. Die EG-Wasserrahmenrichtline (WRRL) verstärkt diese Anforderungen in ihren Zielsetzungen, den "guten Zustand" bzw. das "gute ökologische Potenzial" zu erreichen. 

Zielsetzung

Das Gewässerentwicklungskonzept ist dabei das geeignete Instrument zur Erreichung dieser Vorgaben. Die Aufgabe des rechtlich unverbindlichen GEK ist es, mit einem ganzheitlichen Ansatz für die Gewässer und Auen die Möglichkeiten aufzuzeigen, um 

  • die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer langfristig mit einem Minimum an steuernden Eingriffen zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern,
  • den natürlichen Rückhalt zu fördern,
  • die Erhaltung und Verbesserung des Bildes und des Erholungswertes einer Gewässerlandschaft zu stärken.

Welche Gewässer sind davon betroffen

Das Gewässerentwicklungskonzept Aubach und Nebengewässer umfasst die Gewässer III. Ordnung im Süden des Stadtgebietes. Neben dem Aubach sind das noch insbesondere Islinger Mühlbach, Hanselbach, Langer Graben, Augraben, Moosgraben sowie weitere kleinere Gewässer und Gräben.

Kosten und Umsetzung

Der Planungsbereich umfasst eine Gewässerstrecke von ca. 35 km und einen Planungsumgriff von ca. 142 Hektar. Die Kosten für das Gewässerentwicklungskonzept belaufen sich voraussichtlich auf ca. 65.000 Euro. Die Fertigstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes erfolgte im Frühjahr 2020.

Förderung durch den Freistaat Bayern

Gemäß den Richtlinien für Zuwendungen von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) wird die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten durch den Freistaat Bayern gefördert.