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Minijobs

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Verdienstgrenze bis zu € 520 beträgt. Sie sind besonders bei Frauen und als Nebenjob beliebt

Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder das nur kurz andauert. In Deutschland spricht man auch von einem Minijob. Diese sog. „Minijobs“ werden meisten von Frauen ausgeübt und bringen oft Nachteile auch im Hinblick auf soziale Absicherung mit sich.

Wann ist ein Job ein „Minijob“? Gilt auch für geringfügig Beschäftigte das Arbeitsrecht? Welcher Arbeitslohn steht mir zu oder habe ich Anspruch auf Erholungsurlaub. Was ist im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft…?

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