Verkehrsberuhigung Altstadt
Wie soll sich zukünftig die Regensburger Altstadt entwickeln? Wie kann die städtebauliche Entwicklung im Zusammenspiel mit dem Verkehr funktionieren? Wie können die Beeinträchtigungen durch den motorisierten Verkehr reduziert werden, gleichzeitig die Altstadt aber für alle erreichbar bleiben?
Diese und weitere Fragen wurden in einem Zukunftsdialog bis Mitte 2022 beantwortet. Dabei wurden die Regensburger Bürgerschaft und viele Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft und Politik eingebunden.
Weitere Infos und den gesamten Prozess findet man unter www.deine-Altstadt-Regensburg.de.
Der Prozess und dessen Ergebnisse
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Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung (12. Juni 2021)
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Hintergrund
Das Verkehrsgeschehen in der Regensburger Innenstadt ist derzeit geprägt von starkem Parksuchverkehr, Lärm, Abgasen sowie Konflikten zwischen Nutzern des Umweltverbunds und des motorisierten Individualverkehrs. Um auf diese Probleme zu reagieren hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 3. Dezember 2019 insgesamt fünf verkehrsberuhigende Sofortmaßnahmen beschlossen, die vor dem Teilnahme- und Workshopprozess und dem darauf folgenden Verkehrskonzept Altstadt umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen wurden 2019 ausführlich durch die Straßenverkehrsbehörde und das Stadtplanungsamt geprüft. Anfang 2020 folgte die Umsetzung dieser Verkehrsanpassungen. Sie sind seit Februar 2020 am Domplatz, Unter den Schwibbögen, in der Maximilianstraße und in der Fröhlichen-Türken-Straße gültig. Damit diese neuen Regelungen auch eingehalten werden, führt der Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) verstärkt Kontrollen durch. Dabei erhält er tatkräftige Unterstützung von der Polizei und dem kommunalen Ordnungsservice.
Ab der Zufahrt über das Herzogstor bis zur Einmündung Goliathstraße wurde die Domstraße / Domplatz / Krauterermarkt in eine Wohnverkehrsstraße umgewidmet. Diese neue Regelung wurde durch eine entsprechende Beschilderung umgesetzt. Befahren dürfen diese Straßen nur noch Anwohner, Radfahrende, Ärzte im Dienst, Handwerker mit gewerblichem Auftrag, Taxis und Linienbusse, Behinderte mit Parkberechtigung, Hotelgäste und Lieferverkehre. Die Zufahrt zu Privatstellplätzen bleibt weiterhin erlaubt. Außerdem wurden die bestehenden zehn Kurzzeitparkplätze vor der ehemaligen Dompost in sieben Anwohner- und drei Behindertenstellplätze umgewidmet.
Als Folge der Umwidmung des Bereichs um den Domplatz wurde die Fahrtrichtung in „Unter den Schwibbögen“ geändert. Da die Zufahrt zu der zum Teil öffentlichen Tiefgarage am Bischofshof weiterhin möglich sein muss und diese straßenverkehrsrechtlich nicht durch eine Wohnverkehrsstraße erfolgen kann, war diese Maßnahme notwendig. An der Abzweigung zur Weiße-Hahnen-Gasse erfolgte ein Rechtsfahrgebot. Ein Links-Abbiegen in den Krauterermarkt ist nicht erlaubt, um Konflikte mit den von dort kommenden Fahrzeugen zu vermeiden.
Zwischen Grasgasse und Königsstraße wurde die Maximilianstraße von einer Wohnverkehrsstraße in eine Fußgängerzone umgewidmet. Dies hat zur Folge, dass für diesen Bereich Zufahrtsbeschränkungen und festgesetzte Lieferzeiten gelten. In den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen Drei-Kronen-Gasse, Königsstraße und Grasgasse wurde außerdem die Durchfahrtsbreite reduziert. Diese Maßnahmen wurden durch eine neue Verkehrs-beschilderung und angepasste Pflanzkübelstandorte umgesetzt.
Darüber hinaus wurde die Fröhliche-Türken-Straße für den Zweirichtungsverkehr geöffnet. Diese Maßnahme soll den Durchgangsverkehr in der Maximilianstraße, Am Brixener Hof und in der Schäffnerstraße reduzieren. Die Obermünsterstraße kann nun auch aus südlicher Richtung angefahren werden. Die Umsetzung erfolgte durch eine entsprechende Beschilderung, veränderte Fahrbahnmarkierungen und den Rückbau der kleinen Verkehrsinsel am Peterstor. Um die notwendige Feuerwehrdurchfahrtsbreite zu ermöglichen, sind zwei Stellplätze am südlichen Ende der Fröhliche-Türken-Straße entfallen.