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Verkehrs- und Parkregelung in der Innenstadt

Um den Bedürfnissen und Interessen von Anwohnern und Bürgern, Gastgewerbe, Handel und produzierendem Gewerbe gerecht zu werden, gelten im Innenstadtbereich von Regensburg eine Reihe von verbindlichen Verkehrsregelungen.

Für Fußgängerzonen und Wohnverkehrsstraßen in der Innenstadt gelten besondere Regelungen.

Fußgängerzonen

In den klassischen Fußgängerzonen gibt es festgesetzte, einheitliche Lieferverkehrszeiten, während derer die Befahrung durch Kraftfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.

  • morgens von 6.00 Uhr bis 10.30 Uhr
  • abends von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr

Wohnverkehrsstraßen sind von der Regelung nicht betroffen. Hier sind Lieferungen jederzeit möglich.

Wohnverkehrsstraßen

Bei den Wohnverkehrsstraßen handelt es sich dem Grunde nach um gemeinsame Geh- und Radwege mit folgenden zugelassenen Verkehren:

  • Lieferverkehr
  • Handwerkerverkehr
  • Taxi
  • Ärzte im Dienst
  • Linienverkehr
  • Hotelzufahrt
  • Zufahrt zu Privatstellplätzen
  • Zufahrt zu Behindertenparkplätzen