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Zuschuss für Stoffwindeln und Windelsäcke

Der Stadtrat hat am 11. Mai 2023 beschlossen, die Unterstützung für junge Familien und pflegebedürftige inkontinente Personen fortzuführen. Familien mit Neugeborenen erhalten einmalig drei Restmüllsäcke oder auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten für Stoffwindeln (maximal 50 Euro pro Kind). Inkontinente Bürgerinnen und Bürger können jährlich acht Restmüllsäcke beim Umweltamt beantragen. Dafür muss eine aktuelle ärztliche Bestätigung oder ein medizinisches Gutachten vorgelegt werden, das die Inkontinenz bestätigt.

Voraussetzung ist, dass sich der Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes bzw. der pflegebedürftigen inkontinenten Person in der Stadt Regensburg befindet und sie an die Abfallentsorgung der Stadt Regensburg angeschlossen sind.

Familien mit Neugeborenen finden den Gutschein für die einmalige Ausgabe der drei Müllsäcke bzw. den Antrag auf einen finanziellen Zuschuss für Stoffwindeln auf der Rückseite des Willkommensschreibens von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Die Restmüllsäcke/Windelsäcke können in den Bürgerbüros und an der Kasse des städtischen Recyclinghofes unter Vorlage dieses Willkommensbriefes abgeholt werden. Um den Zuschuss für Stoffwindeln zu erhalten, ist der entsprechende Antrag auf dem Willkommensbrief auszufüllen und zusammen mit der Originalquittung an das Umweltamt, Bruderwöhrdstraße 15 b, 93055 Regensburg, zu senden. 

Die Beantragung der Restmüllsäcke bei Inkontinenz erfolgt über ein entsprechendes Formular, welches hier abgerufen werden kann oder beim Seniorenamt und in den Bürgerbüros ausliegt. Dieses Formular ist zusammen mit einer aktuellen ärztlichen Bestätigung oder einem medizinischen Gutachten an das Umweltamt, Bruderwöhrdstraße 15 b, 93055 Regensburg, zu senden, welches bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bestätigung an die Antragsteller zurücksendet. Die Restmüllsäcke/Windelsäcke können in den Bürgerbüros und an der Kasse des städtischen Recyclinghofes unter Vorlage dieser Bestätigung des Umweltamtes abgeholt werden.

Hinweis: Stationäre Pflegeeinrichtungen sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Die gefüllten Müllsäcke sind gemeinsam mit der regelmäßigen Abholung der Restmülltonne am Abholtag bereitzustellen.