Jugendschutzgesetz für Schulen
Unterrichtsstunde für 8. Klassen aller Schularten
Schwerpunkt dieser Schulstunde, neben einer kurzen Darstellung der Bereiche der Inobhutnahmen und des erzieherischen Jugendschutzes, ist eigentlich die zentrale Frage: "Warum und vor wem eigentlich muss die Jugend geschützt werden?"
Fakt ist, dass Informationsbedarf nur bei den Personen auftaucht, die unmittelbar betroffen sind; d.h. die Kinder und Jugendlichen der Altersgruppen der 13 - 17jährigen, Eltern mit Kindern in diesem Alter und Gewerbetreibende, die ein jugendschutzrelevantes Angebot in ihrem Betrieb führen ( also z.B. Videothekare, Discothekenbesitzer u.s.w.). "Die Öffentlichkeit" fordert bei dramatischen Ereignissen, wie z.B. dem Amoklauf von Erfurt, oftmals eine Verschärfung der vorhandenen Regeln. Ansonsten sind die Informationslücken bei nicht unmittelbar Betroffenen doch recht groß.
Um Jugendliche im "Einstiegsalter" der 13 - 15jährigen erreichen zu können, bieten wir eine ausgearbeitete Schulstunde zum Thema "Gesetzlicher Jugendschutz" für die 8. Klassen aller Schularten an.
Neben den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen ist wie oben schon erwähnt, die Erklärung warum sich der Gesetzgeber dies alles einfallen hat lassen Mittelpunkt der Stunde.
Sollte auch Interesse an Erklärungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz bestehen sind zwei Schulstunden nötig.
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