Jugendfreizeitstätten der Stadt Regensburg
Die Jugendfreizeitstätten mit Selbstversorgungscharakter stehen vorrangig allen Trägern der Jugendhilfe, der Jugendarbeit und der Jugendbildung zur Verfügung. Sie werden in erster Linie für Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Gemeinnützige Organisationen haben Vorrang vor privaten Nutzern, eine kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.
Hinweis für private Nutzer: Private Nutzer können die Freizeitstätte Haslbach und den Zeltlagerplatz Schwalbennest belegen, sofern ab dem 15.1. eines Jahres noch freie Termine für das laufende Kalenderjahr buchbar sind!
Hinweis: Die Freizeitstätte Schloss Regendorf kann nicht mehr gebucht werden.
Weitere Informationen
Downloads
Antrag auf Belegung einer Jugendfreizeiteinrichtung der Stadt Regensburg(pdf | 725,6 KB)
Benutzungsentgelte für Freizeiteinrichtungen der Stadt Regensburg(pdf | 27,8 KB)
Nutzungsrichtlinien für Jugendfreizeiteinrichtungen der Stadt Regensburg(pdf | 135,1 KB)
Kontakt
Margit Lungauer
Amt für kommunale Jugendarbeit
Domplatz 3
Zimmer: 219
93047 Regensburg
Domplatz 3
Zimmer: 219
93047 Regensburg