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Jugendberufsagentur

Jugendberufsagenturen möchten die Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Arbeitswelt und Gesellschaft verbessern. Den Jugendberufsagenturen liegt die Idee zugrunde, die Kompetenzen der zuständigen Institutionen der drei Rechtskreise SGB II (Grundsicherung für Arbeitslose), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) enger zu verzahnen und zu koordinieren. Junge Menschen sollen so "wie aus einer Hand" unterstützt werden. 

Innerhalb der Stadt Regensburg kooperieren in diesem Aufgabenfeld seit Jahren die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Stadt Regensburg, das Amt für Jugend und Familie und das Amt für kommunale Jugendarbeit.

Schon im Jahr 1998 gab es hierzu ein Netzwerk des damaligen Arbeitsamtes und des Amtes für kommunale Jugendarbeit in Verbindung mit Trägern der Jugendhilfe. Seit über einem Jahrzehnt arbeiten die drei Rechtskreise eng zusammen. Sie informieren sich auf der Planungsebene ab. 2010 wurde das Gremium "Arbeitsbündnis für Jugend und Beruf ins Leben gerufen.

Basierend auf diesem Hintergrund wurde mit Beschluss vom 23.02.2017 eine verbindliche Kooperationsvereinbarung "Jugendberufsagentur" zwischen diesen Kooperationspartnern geschlossen, um auch weiterhin die Jugendlichen an der Schnittstelle Schule - Beruf optimal zu betreuen, dennn Jugendberufsagenturen stellen die besonders förderungsbedürftigen jungen Menschen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit und ermitteln den Handlungsbedarf für diese Zielgruppen. 

Der Begriff "Jugendberufsagentur" steht als Sammelbegriff für die verschiedenen Kooperationsformen der Sozialleistungsträger mit dem Ziel, Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB VIII für junge Menschen so zu bündeln und zu verzahnen, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt lückenlos gelingt.

Die beteiligten Partner sollen durch eine verbindliche, systematische, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in gemeinsamer Verantwortung die vereinbarten Ziele umsetzen und ihre jeweiligen Resssourcen einbringen.

Grundlage der Zusammenarbeit ist die gesetzliche Verpflichtung der Stadt Regensburg für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe gem. § 81 SGB VIII, für die Arbeitsagentur aus §§ 9, 9a SGB III und für das Jobcenter Stadt Regensburg die §§ 18, 18a SGB II.

Ansprechpartner Jugendberufsagentur Regensburg

Amt für kommunale Jugendarbeit
Domplatz 393047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon:(0941) 507-1552
Fax:(0941) 507-4559