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Bildungs- und Teilhabepaket

Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen z. B. zur Teilnahme bei Ausflügen und Ferienfreizeiten, um Sport- und Musikangebote zu nutzen, bei Bedarf Nachhilfe zu bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen zu können. Die nachfolgenden Informationen zeigen, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie die Förderung zu erhalten ist.

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II (SGB II Leistungen) oder
  • Sozialhilfe (Grundsicherung nach SGB XII) oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen.

Mit Ausnahme der Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Antrag nur für Kinder, die noch nicht volljährig sind) können die Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden.

Welche Leistungen sind im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten?

  • Kosten für eintägige Ausflüge von Schulen oder Kindertageseinrichtungen:
    Übernahme der tatsächlichen Kosten
  • Kosten für mehrtägige Klassenfahrten:
    Übernahme der tatsächlichen Kosten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf:
    Auszahlung: 1. Schulhalbjahr und 2. Schulhalbjahr
  • Ergänzende angemessene Lernförderung:
    Für Schülerinnen und Schüler, die wesentliche Lernziele nicht erreichen und deren Versetzung gefährdet ist. Der Bedarf muss von der Schule bestätigt werden.
  • Schülerbeförderung:
    Es wird ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs gewährt, soweit die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
  • gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schule:
  • Gefördert wird die regelmäßige Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
  • Aufwendungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
    Die Leistung beträgt maximal monatlich 15,00 €, somit bis zu 180,00 € jährlich und wird insbesondere gewährt für
    - Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel und Kultur
    - Unterrichtskosten in künstlerischen Fächern
    - angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
    - Teilnahme an Freizeiten

Die erforderlichen Antragsvordrucke sind unter "Beihilfen/Zuschüsse" zu finden

Oder direkt beim

Amt für Jugend und Familie
Richard-Wagner-Straße 1793055 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon:(0941) 507-1512
Fax:(0941) 507-4519
Buchstaben 
A - Alf Tel. (0941) 507-4737
Alg - Alz Tel. (0941) 507-5755
Am - Bd Tel. (0941) 507-4768
Be - Cam Tel. (0941) 507-3783
Can - D Tel. (0941) 507-95122
E - Ge Tel. (0941) 507-7511
Gf - Hel  Tel. (0941) 507-4768
Hem - Jo Tel. (0941) 507-95121
Jp - Kel Tel. (0941) 507-95121
Kem - Kz Tel. (0941) 507-3784
L - Mf Tel. (0941) 507-5754
Mg - Mur Tel. (0941) 507-5753
Mus - O Tel. (0941) 507-4766
P - Pi Tel. (0941) 507-4766
Pj - Ro Tel. (0941) 507-3767
Rp - Sha Tel. (0941) 507-3516
Shb - Te Tel. (0941) 507-3516
Tf - X Tel. (0941) 507-5766
Y - Z Tel. (0941) 507-5759