Bildungs- und Teilhabepaket
Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen z. B. zur Teilnahme bei Ausflügen und Ferienfreizeiten, um Sport- und Musikangebote zu nutzen, bei Bedarf Nachhilfe zu bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen zu können. Die nachfolgenden Informationen zeigen, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie die Förderung zu erhalten ist.
Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Arbeitslosengeld II (SGB II Leistungen) oder
- Sozialhilfe (Grundsicherung nach SGB XII) oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen.
Mit Ausnahme der Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Antrag nur für Kinder, die noch nicht volljährig sind) können die Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden.
Welche Leistungen sind im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten?
- Kosten für eintägige Ausflüge von Schulen oder Kindertageseinrichtungen:
Übernahme der tatsächlichen Kosten - Kosten für mehrtägige Klassenfahrten:
Übernahme der tatsächlichen Kosten - Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf:
Auszahlung: 1. Schulhalbjahr und 2. Schulhalbjahr - Ergänzende angemessene Lernförderung:
Für Schülerinnen und Schüler, die wesentliche Lernziele nicht erreichen und deren Versetzung gefährdet ist. Der Bedarf muss von der Schule bestätigt werden. - Schülerbeförderung:
Es wird ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs gewährt, soweit die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden. - gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schule:
- Gefördert wird die regelmäßige Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
- Aufwendungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Die Leistung beträgt maximal monatlich 15,00 €, somit bis zu 180,00 € jährlich und wird insbesondere gewährt für
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel und Kultur
- Unterrichtskosten in künstlerischen Fächern
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
- Teilnahme an Freizeiten
Die erforderlichen Antragsvordrucke sind unter "Beihilfen/Zuschüsse" zu finden
Amt für Jugend und Familie
Richard-Wagner-Straße 17
93055 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
Buchstaben | |
A - Alf | Tel. (0941) 507-4737 |
Alg - Alz | Tel. (0941) 507-5755 |
Am - Bd | Tel. (0941) 507-4768 |
Be - Cam | Tel. (0941) 507-3783 |
Can - D | Tel. (0941) 507-95122 |
E - Ge | Tel. (0941) 507-7511 |
Gf - Hel | Tel. (0941) 507-4768 |
Hem - Jo | Tel. (0941) 507-95121 |
Jp - Kel | Tel. (0941) 507-95121 |
Kem - Kz | Tel. (0941) 507-3784 |
L - Mf | Tel. (0941) 507-5754 |
Mg - Mur | Tel. (0941) 507-5753 |
Mus - O | Tel. (0941) 507-4766 |
P - Pi | Tel. (0941) 507-4766 |
Pj - Ro | Tel. (0941) 507-3767 |
Rp - Sha | Tel. (0941) 507-3516 |
Shb - Te | Tel. (0941) 507-3516 |
Tf - X | Tel. (0941) 507-5766 |
Y - Z | Tel. (0941) 507-5759 |