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Kulturförderung der Stadt Regensburg

Die Stadt Regensburg bietet verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten. Je nach Art des Projektes oder des Themas bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

  • Tanzprojekte
  • Projekte zum Jahresthema
  • Projekte mit Partnerstädten
  • kulturelle Projekte
  • Ausgezeichnete Leistungen durch Kulturförderpreis und Kulturpreis

Sie finden hier alle Informationen und Dokumente zur Antragsstellung.

Unser Förderfuchs

Logo Förderfuchs © Stadt Regensburg, Kulturamt

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Förderung von Tanzprojekten

Mit der Tanzinitiative werden Projekte mit Tanz von der Stadt Regensburg gefördert. Durch die Tanzinitiative im Jahr 2017 wurde diese Möglichkeit geschaffen, um die Bedingungen für zeitgenössischen Tanz und die freie Tanzszene zu verbessern.

Voraussetzungen

  • Projekt mit Schwerpunkt auf Tanz
  • Förderung von laufenden Kosten oder Unterstützung bei Veranstaltungen
  • keine doppelte Förderung durch die Stadt Regensburg (z.B. Förderung über Tanzinitiative und Förderung durch Jahresthema)
  • Förderung ist kombinierbar mit anderen Förderungen
  • Einreichung jederzeit möglich
  • Ausnahme: Projekte über 5000€ können auch gefördert werden, Einreichung bis 30.06 des Vorjahres
  • Berechnung ehrenamtlicher Tätigkeiten: Berechnung von Standardtätigkeiten von Ehrenamtlichen: 12,15€/Stunde; Berechnung von höherwertigen Tätigkeiten die besondere fachliche Qualifikationen erfordern: 20,63€/Stunde

Konditionen

  • Max. Förderungshöhe: 5000€
  • bei Förderung immer enthalten: 50% Rabatt auf Plakatierung über Mittelbayerische Plakatwerbung GmBH
  • Verteilung von Flyern und Plakten über städtischen Verteiler möglich

Förderung allgemeiner kultureller Projekte und Veranstaltungen

Der kulturelle Verfügungsfond wird zur Förderung verschiedener kulturelle Veranstaltungen und zur Förderung laufender Kosten von kulturellen Projekten genutzt.

Konditionen:

  • defizitäre Förderung
  • bis zu 30% der entstandenen Kosten, jedoch maximal 5000€ 
  • bei Förderung immer enthalten: 50% Rabatt auf Plakatierung über Mittelbayerische Plakatwerbung GmBH
  • Verteilung von Flyern und Plakten über städtischen Verteiler möglich

Voraussetzungen:

  • Projekt/Veranstaltung findet in Regensburg statt
  • keine Publikation (werden nicht gefördert)
  • Berechnung ehrenamtlicher Tätigkeiten: Berechnung von Standardtätigkeiten von Ehrenamtlichen: 12,15€/Stunde; Berechnung von höherwertigen Tätigkeiten die besondere fachliche Qualifikationen erfordern: 20,63€/Stunde
  • Requisitenkosten so gering wie möglich halten

Antrag:

  • Zeitraum zur Antragsstellung: jederzeit
  • muss beinhalten: Ausführliche Projektbeschreibung, formelles Antragsformular, Kostenaufstellung

Förderung von Veranstaltungen zum Jahresthema

Projekte im Rahmen des Jahresthemas können von der Stadt Regensburg gefördert werden.

Das aktuelle Jahresthema ist "Katzenjammer". Die Planung für das aktuelle Jahresthema ist bereits abgeschlossen.

Für das Thema 2025 "Großwetterlage" ist voraussichtlicher Bewerbungsschluss am 31.10.2024.

Im Herbst wird eine Ideenwerkstatt zum gemeinsamen Austausch, Netzwerken und Kennenlernen stattfinden.

Unsere Ansprechpartnerin:

Hana Bejlková

Kulturamt
Haidplatz 8
Zimmer: 202
93047 Regensburg


Förderung von Projekten mit Partnerstädten

Projekte mit Partnerstädten der Stadt Regensburg können gefördert werden.

Sie finden hier den Antrag und weitere Informationen.

Ansprechpartnerin ist:

Hana Bejlková

Kulturamt
Haidplatz 8
Zimmer: 202
93047 Regensburg


Kulturförderpreis und Kulturpreis

Jährlich werden von der Stadt Preise verliehen, um besondere Leistungen zu würdigen. Damit wird das mitwirken durch kulturelle Projekte und der Mehrwert für die Stadt Regensburg gewürdigt.

Sie finden weitere Informationen hier:


Förderung von Chorleitung und Notenmaterial

Die Förderung von Leiterinnen und Leitern von Chören, Orchestern und Laienmusizier­gruppen kann bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.200,00 € jährlich, betragen. Notenmaterial wird zu 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € jährlich gefördert.

Der Gesamtzuschuss beträgt somit maximal  1.500,00 € jährlich. Der Zuschuss wird im laufenden Haushaltsjahr rückwirkend für das vergangene Jahr gewährt.

Voraussetzungen:

  • Ihr Chor, Ihr Orchester oder Ihre Laienmusiziergruppe hat im Stadtgebiet Regensburgs im vergangenen Jahr mindestens zwei Konzerte durchgeführt
  • Das Konzert oder die Konzerte wurden nicht mit Mitteln aus dem Kulturellen Verfügungsfonds gefördert. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Antrag:

  • Zeitraum zur Antragsstellung: Jahresanfang bis zum Ende des ersten Quartals
  • Der Antrag muss beinhalten:
    • Auflistung der Kosten für Chor-, Gruppen- oder Orchesterleiter*innen
    • Auflistung der Kosten für Notenmaterial
    • Auflistung / Nachweis der durchgeführten Konzerte in Regensburg
    • Rechnungen von Orchesterleiter*innen (bis zum Höchstbetrag von 2.400,00 €)
    • Rechnungen für Notenmaterial (bis zum Höchstbetrag von 300,00 €)
    • Kopien der Kontoauszüge, die die Zahlung der Rechnungen belegen

Weitere Kulturförderungen außerhalb der Stadt Regensburg

Kulturförderungen außerhalb der Stadt Regensburg

Weitere Informationen

Ansprechpartnerinnen

Carolin Binder
Kulturamt
Thon-Dittmer-Palais
Haidplatz 8
Zimmer: 313
93047 Regensburg

(0941) 507-7419
(0941) 507-5419
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Ansprechpartnerinnen

Stefanie Ruhland
Kulturamt
Thon-Dittmer-Palais
Haidplatz 8
Zimmer: 308
93047 Regensburg

(0941) 507-7410
(0941) 507-5419
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