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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung von Baustellen - vereinfachtes Verfahren - Einzelanordnung
Für Versorgungsträger und für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, kann auf Antrag ein vereinfachtes Verfahren bei der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung dieser Baustellen festgelegt werden. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen erst dann aufgestellt werden, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich angeordnet worden sind.
Die Festlegung erfolgt auf Antrag mit einer konkreten Einzelanordnung.
- Lageplan, -skizze
- Luftbild mit Eintragung des Baufeldes
- Verkehrszeichenplan
- RSA-Schulungszertifikat des Verantwortlichen vor Ort bzw. der Verkehrssicherungsfirma
- ggf. Formblatt "Erklärung verantwortliche Person" (s. u. Hinweise)
Für die jeweilige Arbeitsstelle ist der Antrag mindestens 3 Tage vor Beginn der Arbeiten mit näheren Angaben zur Örtlichkeit und mit einem Verkehrszeichen-Regelplan oder Verkehrszeichenplan zu stellen.
Der Gültigkeitszeitraum ist abhängig von der Baustellendauer.
Es ist darauf zu achten, dass eine gültige Grundanordnung vorliegt.
Bei Anträgen, die direkt online ausgefüllt und elektronisch nach elektronischer Identifizierung, z. B. BayernID, ELSTER Unternehmenskonto (elektronischer Ersatz der Unterschrift), eingereicht werden, ist bei Abweichen der verantwortlichen Person das Formblatt "Erklärung verantwortliche Person" zwingend beizufügen.
- 50,00 € bei Normalfall (bis 1 Woche)
- 75,00 € bei Mehraufwand durch längeren Zeitraum (bis 1 Monat)
- 150,00 € bei Mehraufwand durch längeren Zeitraum (mehr als 1 Monat)
- 25,00 € bei Verlängerung
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Buchst. a StVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 6 StVO, Teil A Nr. 1.3.1 Abs. 7 RSA 21, ggf. § 46 Abs. 1 Nrn. 3 u. 11 StVO
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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