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Abfallerzeugernummer beantragen

Beschreibung

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Ab zwei Tonnen gefährlicher Abfälle innerhalb eines Kalenderjahres an einer Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt. Anfallstellen können zum Beispiel einzelne Baustellen, Betriebe oder Filialen sein.

Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Wichtige Hinweise

Die Entsorgung der gefährlichen Abfälle soll ab einer Menge von 2 Tonnen je Abfallart und Kalenderjahr für jede Anfallstelle elektronisch erfasst werden. Hierzu ist ggf. die Eröffnung eines elektronischen Postfachs sowie eine elektronische Signaturkarte erforderlich.

Die Antrags- und Unterschriftsbefugnis kann auch an einen Auftragnehmer übertragen werden. 

Der Antrag kann online ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden.

Ein Versand per Mail bitte an: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRsbGFmYmEtZ2hjc21pYg==

Gebühren

kostenfrei

Rechtsgrundlage

§ 28 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)

Kontakt

Sachgebiet Abfall- und Immissionsschutzrecht

Bruderwöhrdstraße 15 b
93055 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-1314
(0941) 507-4319
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiR0bWF0bGV3bVU=