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Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung (§ 46 StVO) - Gurtanlege- und Helmtragepflicht

Beschreibung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Autos oder Lastkraftwagen keinen Gurt anlegen können oder kleiner als 1,50 Meter sind, können Sie eine Befreiung von der Gurtpflicht beantragen. Eine Befreiung von der Helmpflicht ist ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen möglich. Der entsprechende Antrag kann beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr gestellt werden.

Es müssen triftige gesundheitliche Gründe vorliegen und es darf nicht möglich sein, bei diesen etwa mit Sonderanfertigungen Abhilfe zu schaffen.

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Ärztliche oder Amtsärztliche Bescheinigung 
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Kopie Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
Wichtige Hinweise

Bei ärztlichen Gutachten bezüglich einer Ausnahme von der Gurtanlegepflicht muss das Gutachten darauf eingehen, welche Gurte (z. B. Dreipunktgurt) aus gesundheitlichen Gründen nicht angelegt werden können und ob ggf. andere Gurtarten (z. B. Hosenträgergurt) in Betracht kommen. Darüber hinaus muss das Gutachten eine Angabe zur Dauer des Vorliegens der gesundheitlichen Gründe beinhalten.

Gebühren

15,30 Euro, gebührenfrei ab GdB 50.

 

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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