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Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung (§ 46 StVO) - Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Autos oder Lastkraftwagen keinen Gurt anlegen können oder kleiner als 1,50 Meter sind, können Sie eine Befreiung von der Gurtpflicht beantragen. Eine Befreiung von der Helmpflicht ist ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen möglich. Der entsprechende Antrag kann beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr gestellt werden.
Es müssen triftige gesundheitliche Gründe vorliegen und es darf nicht möglich sein, bei diesen etwa mit Sonderanfertigungen Abhilfe zu schaffen.
- Antragsformular
- Ärztliche oder Amtsärztliche Bescheinigung
- amtlicher Lichtbildausweis
- Kopie Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
Bei ärztlichen Gutachten bezüglich einer Ausnahme von der Gurtanlegepflicht muss das Gutachten darauf eingehen, welche Gurte (z. B. Dreipunktgurt) aus gesundheitlichen Gründen nicht angelegt werden können und ob ggf. andere Gurtarten (z. B. Hosenträgergurt) in Betracht kommen. Darüber hinaus muss das Gutachten eine Angabe zur Dauer des Vorliegens der gesundheitlichen Gründe beinhalten.
15,30 Euro, gebührenfrei ab GdB 50.
§ 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
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