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Online-Services

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dienstleistungen die Stadt Regensburg bereits online anbietet

Anzeige einer Waffenüberlassung

Erforderliche Unterlagen

Daten des Waffenerwerbers

Datum des Waffenübergangs

Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original

Fristen/Dauer

Das Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe ist binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden link auf das Antragsformular.

Weitere Informationen:

Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland - Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Fragen & Antworten (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

Gebühren

10,- € für die erste ausgetragene Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte
7,50 € für jede weitere Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte

Rechtsgrundlage

§ 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG i. V. m. § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1325
Fax: (0941) 507-2329