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Online-Services

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dienstleistungen die Stadt Regensburg bereits online anbietet

Anzeige eines Waffenerwerbs

Erforderliche Unterlagen

Daten des Waffenüberlassers

Datum des Waffenübergangs

Daten der Waffe (NWR konform!)

Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original

Fristen/Dauer

Bitte beachten Sie, dass der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen ist.

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link auf das Antragsformular.

Weitere Informationen:

Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland - Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Fragen & Antworten (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

Gebühren

Gebühren unterschiedlich; abhängig vom jeweiligen Bedürfnis und vom Überprüfungserfordernis

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 1 a WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1325
Fax: (0941) 507-2329