Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dienstleistungen die Stadt Regensburg bereits online anbietet
Anzeige eines Waffenerwerbs
Erforderliche Unterlagen
Daten des Waffenüberlassers
Datum des Waffenübergangs
Daten der Waffe (NWR konform!)
Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original
Fristen/Dauer
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen ist.
Wichtige Hinweise
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
- Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link auf das Antragsformular.
Weitere Informationen:
Gebühren
Gebühren unterschiedlich; abhängig vom jeweiligen Bedürfnis und vom Überprüfungserfordernis
Formulare
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 1 a WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan