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Antrag auf Genehmigung und Durchführung einer Bordsteinabsenkung

Beschreibung

Neben der Genehmigung und Durchführung einer Bordsteinabsenkung bietet die Abteilung Straßenunterhalt des Tiefbauamtes weitere durchzuführende Maßnahmen wie zum Beispiel:

  • die Neuanlegung einer Grundstückszufahrt
  • die bauliche Änderung einer vorhandenen Zufahrt
  • die Anlage von Parkplätzen
  • die Herstellung einer zweiten Zufahrt sowie
  • die Beseitigung einer Grundstückszufahrt

an.

Je nach Gegebenheit erfolgt der Aufbruch im Bereich der Fahrbahn, dem Gehweg, Radweg oder dem Parkstreifen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Antragsformular sowie dem dazugehörigen Merkblatt.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind bitte folgende Unterlagen beizufügen:

  • Katasterauzug
  • Foto oder Skizze

woraus eingehend hervorgeht, wo der Bordstein abgesenkt werden soll.

Wichtige Hinweise

Die Dokumentation des Ist-Zustandes und Angaben zur geplanten Maßnahme sollten anhand der Unterlagen gut erkennbar sein. Diese sind dem Tiefbauamt vor Baubeginn auf dem Postweg oder per E-Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWF1YWJmZWl0 zu übermitteln. 

Die Genehmigung der Bordsteinabsenkung erteilt das Tiefbauamt der Stadt Regensburg - Sachgebiet Straßenunterhalt. 

Bitte beachten Sie das Merkblatt für die Inanspruchnahme und den Umbau von öffentlichen Verkehrsflächen bei der Durchführung privater Bauvorhaben!

Gebühren

Ferner weisen wir darauf hin, dass alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten ausschließlich der Antragsteller trägt.

Kontakt

Jochen Eibl

Tiefbauamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 2.031
93047 Regensburg

(0941) 507-3650
(0941) 507-4658
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRuZWhjb0oubGJpRQ==

Michael Landfried

Tiefbauamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 2.033
93047 Regensburg

(0941) 507-1818
(0941) 507-4658
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRsZWFoY2lNLmRlaXJmZG5hTA==