Online-Services
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dienstleistungen die Stadt Regensburg bereits online anbietet
Antrag auf Genehmigung und Durchführung einer Bordsteinabsenkung
Neben der Genehmigung und Durchführung einer Bordsteinabsenkung bietet die Abteilung Straßenunterhalt des Tiefbauamtes weitere durchzuführende Maßnahmen wie zum Beispiel:
- die Neuanlegung einer Grundstückszufahrt
- die bauliche Änderung einer vorhandenen Zufahrt
- die Anlage von Parkplätzen
- die Herstellung einer zweiten Zufahrt sowie
- die Beseitigung einer Grundstückszufahrt
an.
Je nach Gegebenheit erfolgt der Aufbruch im Bereich der Fahrbahn, dem Gehweg, Radweg oder dem Parkstreifen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Antragsformular sowie dem dazugehörigen Merkblatt.
Dem Antrag sind bitte folgende Unterlagen beizufügen:
- Katasterauzug
- Foto oder Skizze
woraus eingehend hervorgeht, wo der Bordstein abgesenkt werden soll.
Die Dokumentation des Ist-Zustandes und Angaben zur geplanten Maßnahme sollten anhand der Unterlagen gut erkennbar sein. Diese sind dem Tiefbauamt vor Baubeginn auf dem Postweg oder per E-Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWF1YWJmZWl0 zu übermitteln.
Die Genehmigung der Bordsteinabsenkung erteilt das Tiefbauamt der Stadt Regensburg - Sachgebiet Straßenunterhalt.
Bitte beachten Sie das Merkblatt für die Inanspruchnahme und den Umbau von öffentlichen Verkehrsflächen bei der Durchführung privater Bauvorhaben!
Ferner weisen wir darauf hin, dass alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten ausschließlich der Antragsteller trägt.
Jochen Eibl
Tiefbauamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 2.031
93047 Regensburg
(0941) 507-3650
(0941) 507-4658
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRuZWhjb0oubGJpRQ==
Michael Landfried
Tiefbauamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 2.033
93047 Regensburg
(0941) 507-1818
(0941) 507-4658
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRsZWFoY2lNLmRlaXJmZG5hTA==